Der Arbeitgeber darf dienstlich erflogene Bonusmeilen seiner Angestellten für sich beanspruchen, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Einzelheiten berichtet Spiegel online.
Der Arbeitgeber darf dienstlich erflogene Bonusmeilen seiner Angestellten für sich beanspruchen, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Einzelheiten berichtet Spiegel online.