MAL PROBIEREN

„Sehr geehrter Herr W.,

die Kündigung Ihres t….i Vertrags bei i.. vom 16. März 2006 haben wir erhalten. Die Kündigung wird unter Berücksichtigung Ihrer Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist zum 1. November 2006 wirksam.“

Im Vertragsformular liest sich das aber anders. Mindestvertragslaufzeit drei Monate. Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.

Selbst wenn der Vertrag erst zum 1. März 2006 begonnen hat, ist spätestens zum 31. Mai 2006 Schluss.

So wurde es dem Mandanten auch auf der Hotline bestätigt. Aber man kann es ja mal probieren…