Darf man den Bundesadler einfach so abdrucken? Zum Beispiel in einer Broschüre? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
§ 124 Ordnungswidrigkeitengesetz
Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Unbefugt ist alles, was den Anschein einer amtlichen Benutzung entstehen lassen kann (Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, § 124 Rdnr 7). Je amtlicher die Publikation also wirkt, desto gefährlicher wird es.