BIS ZUM LETZTEN CENT

Inkassoanwälte kämpfen mitunter um den letzten Cent. Wenn der Mandant dann etwas schludrig ist mit dem Bezahlen des Restbetrages, kommen solche Urteile raus:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 237,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.01.2005 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,00 €, sowie Auskunftskosten in Höhe von 0,50 € zu zahlen, abzüglich am 01.02.2006 gezahlter 247,24 €.