TELKO VS. VERBRAUCHER

Hat man als Kunde Ärger mit Telkos, muss man nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine Schlichtungsstelle. Das Verfahren kann sogar per E-Mail geführt werden. Aus der Verfahrensordnung:

Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, im Interesse beider Parteien eine möglichst kostengünstige und schnelle gütliche Einigung zu erreichen.

Allerdings müssen die Kontrahenten mit der Schlichtung einverstanden sein. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.

(Gefunden bei McNeubert)