Neulich vor der Gartenlaube

Herr S. schaut sich in einer verlassenen Kleingartenanlage um. Am anderen Ende des riesigen Geländes rollen bereits die Baumaschinen; das Areal wird plattgemacht. Zäune sind niedergerissen. Oder gar nicht vorhanden. Die Lauben sind leer. Sie stehen offen.

Plötzlich taucht eine Frau auf. Herr S. kennt sie nicht. Die Frau zielt mit einer Pistole auf ihn. Herr S. soll verschwinden, sagt sie. Oder sie knallt ihn ab. Herr S. reagiert ungläubig. „Wollen Sie mich wirklich erschießen?“ Er lacht. Die Frau kommt einen Schritt näher.

Jetzt wird es Herrn S. mulmig. Er stürzt nach vorne, schlägt die bewaffnete Hand der Frau zur Seite. Die Frau stürzt und zieht sich leichte Prellungen zu. Der Polizei sagt die Frau, ja, ich habe eine Pistole auf Herrn S. gerichtet. Aber der hätte doch sehen können, dass es eine Schreckschusswaffe ist. Außerdem wollte er ja doch nur auf dem Gelände klauen.

Ich bin versucht, meine Verteidigungsschrift auf eine einzige Frage zu beschränken: Ist es nicht offensichtlich, dass Herr S., mein Mandant, sich nicht wegen Körperverletzung strafbar gemacht hat? Aber das ist es anscheinend nicht. Sonst wäre die Ermittlungsakte gegen ihn nicht schon zwei Finger dick.

Mache ich mich also an eine geduldige Erklärung. Mit Paragrafen, Präzedenzurteilen und so. Ich wundere mich nur, dass Polizei und Staatsanwaltschaft keine Provision von den Strafverteidigern verlangen. Es ist mitunter schon rührend, mit was für Fällen unser Auskommen gesichert wird.