Ein Haus, zwei Heizungen

Auf diverse Einwände gegen eine Betriebskostenabrechnung teilt der Haus- und Grundbesitzerverein auch Folgendes mit:

… ist die Wohneinheit der Vermieter nicht zu berücksichtigen. Für die Vermieterwohnung gibt es eine separate Heizung.

Zwei Heizungen in einem Haus mit gerade mal drei Parteien. Wenn das nicht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit widerspricht (§ 556 Abs. 3 S. 1 BGB).