Onlinearchive müssen nicht geschwärzt werden

Die Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr müssen es nicht hinnehmen, dass auch 13 Jahre nach der Tat ihre Namen in Medien genannt werden. Die Täter hatten gegen bayerische Zeitungen und einen Buchautor geklagt. Das Landgericht Frankfurt gab ihnen Recht, berichtet der Kölner Stadtanzeiger.

Das Urteil betont, nicht überraschend, dass die widerstreitenden Interessen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden müssen. Dazu gehöre eben auch das Recht auf Resozialisierung, welches durch Namensnennung und Fotos gefährdet werde.

Auch für Blogger interessant ist die Meinung des Gerichts zu Onlinearchiven. Der Kölner Stadtanzeiger fasst sie so zusammen:

Medien mit Online-Angebot können nach der Frankfurter Entscheidung aufatmen. Sie haben nicht die Pflicht, ihre Online-Archive regelmäßig zu überprüfen, ob die zunächst zulässige volle Namensnennung eines Täters inzwischen – zum Beispiel mit Blick auf eine baldige Haftentlassung – nicht mehr möglich wäre. Es gebe keine Pflicht, solche Texte später zu löschen, so die Richter, sonst wären die Medien „über Gebühr“ belastet. Schließlich müsse auch ein Archiv, das gedruckte Zeitungen aufbewahrt, die Namen von Straftätern nicht nachträglich schwärzen.

(Link gefunden in der Handakte)

Grass klagt gegen die Wahrheit

Günter Grass ist ernsthaft der Ansicht, dass er die Diskussion um seine Lebenslüge mit der Keule des Urheberrechts eindämmen kann. Er hat eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ beantragt, weil die Zeitung zwei Briefe aus den Jahren 1969 und 1970 von ihm veröffentlicht hat. In den Schreiben forderte Grass den SPD-Politiker und Minister Karl Schiller auf, seine (Schillers) NS-Vergangenheit offenzulegen.

Die Briefe waren an das Büro des Ministers adressiert, berichtet Spiegel online. Außerdem sollen sie bereits in einer Dissertation zitiert worden sein. Dennoch meint Grass, die Briefe seien „persönlich“ gewesen und hätten nicht publiziert werden dürfen.

Da kann man wirklich nur noch staunen. Und hoffen, dass sich die Erben der Heydrichs, Himmlers, Görings und Franks nicht ein Beispiel an Grass nehmen. So könnte man ja glatt dafür sorgen, dass mit den Jugendjahren des Herrn Grass noch viel mehr wieder ins Dunkel abgleitet.

Der FAZ-Artikel

168 Gramm

Normalerweise spare ich mir ja diese Youtube-Verweise. Aber der sternTV-Test, ob Edekas Wurstverkäuferinnen wirklich aufs Gramm genau abwiegen können, ist echt ein Lacher. Das Richtige für einen Freitagnachmittag. Der Shopblogger hat das Video auf Youtube entdeckt (sorry, kein Link).

Zeitverzögert

Jackpot-Alarm:

Bitte beachten Sie, dass derzeit aufgrund des hohen Volumens der Spielquittungs-Versand per E-Mail zeitverzögert (bis zu einer Stunde) erfolgt.

Ich habe zwei Minuten überlegt, was 39 Millionen Euro vermutlich ändern würden. Das Ergebnis fällt nicht so berauschend aus. Aber das ist, genau besehen, ja nicht unbedingt ein schlechtes Zeichen.

Einmalige Verfehlung

Wer Heiratsabsichten hat, muss zum künftigen Ehegatten ehrlich sein. Zumindest in gewissen Grenzen. So muss man darüber aufklären, wenn man längere Zeit der Prostitution nachgegangen ist oder eine „starke“ gleichgeschlechtliche Neigung hat. So sieht es jedenfalls das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Dass die Braut aber einmal für 14 Tage als Prostituierte gearbeitet hat, akzeptiert das Gericht nicht als Grund für die Aufhebung einer Ehe. Diese Zeit sei zu kurz, es handele sich somit um eine „einmalige Verfehlung“.

Link zum Urteil (PDF).

(Link gefunden bei Rechtsanwalt Hänsch)

Schmidtlein GbR: 1200 Anzeigen

Mit der Masche der Manuel & Andreas Schmidtlein GbR und dem Inkasso ihres Anwalts Olaf Tank beschäftigt sich Spiegel online:

Für die Brüder, die mit Internet-Abzockereien vermutlich schon mehrere Millionen Euro umsetzten, interessiert sich nun neben den Verbraucherzentralen auch die Staatsanwaltschaft. Mindestens 1200 Anzeigen stapeln sich in den Amtsstuben, und täglich werden es mehr. Inzwischen melden sich auch Geschädigte, die behaupten, nie auf einer der Schmidtlein-Seiten ihre Daten preisgegeben zu haben.

Im Bericht ist zwar davon die Rede, bislang habe noch niemand die Strukturen der Internetabzocker aufbrechen können. Es findet sich aber auch kein Hinweis, dass es den Schmidtleins bisher auch nur in einem einzigen Fall gelungen wäre, ihre Forderungen einzuklagen, sofern sich der angebliche Besteller wehrt.

Neuer Beitrag zum Thema: Urteilskollektion à la Schmidtlein

Siehe auch: Schlappe für Abo-Abzocker

Die große Liebe

Der einzige Weg zu einem legalen Aufenthalt? Die große Liebe mit EU-Pass finden. Heiraten. Zusammenleben.

Beratungen im Ausländerrecht können so einfach sein. Und auch ein wenig deprimierend.

Vorgemerkt

Eingangstür ölen.

Der neueste Eintrag auf meiner To-do-Liste. Im Nachhinein gedacht, dass die Sache selbst eigentlich auch kein größerer Aufwand ist.

Der Vormittag bisher

Am Amts- und Landgericht Essen gibt es auch in der Herrentoilette einen Wickelraum…

… und in Velbert werben Rechtsanwälte auf der Rückseite von Parktickets („Nicht nur bei Parkunfällen“).