NRW-Wasserexperte geht mit Abfindung

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Nordrhein-Westfalens Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) hat sich mit der Suspendierung und fristlosen Kündigung des Ex-Abteilungsleiters Harald Friedrich (Bündnis90/Grüne) aufs Glatteis begeben. Das ergab die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf. Dort wurde der Rechtstreit „Dr. Friedrich ./. Land NRW“ erstmals vor der 10. Kammer erörtert – und beigelegt: Der Minister nahm die haltlose Kündigung zurück, Friedrich wurde vollends rehabiliert.

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Demnächst ohne Theke

2010 soll das neue Amts- und Landgericht in Düsseldorf fertig sein. Der Neubau wird im nicht unbedingt feinen Stadtteil Oberbilk stehen. Das stößt bei den Richterräten der beiden Gerichte auf Ablehnung. Man wolle nicht in den „Hinterhof“ der Stadt ziehen und lege keinen Wert auf die Nachbarschaft einer „ausländischen Nischenökonomie“, zitiert die Rheinische Post aus Stellungnahmen (Printausgabe 15.11.06, Seite B 1).

Spitze Zungen erwidern darauf, dass sich manch einer nur nicht vom jetzigen Standortvorteil trennen möchte: der Altstadt, auch bekannt als längste Theke der Welt.

Nur mit Stärkung

„… in der obigen Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das zwischen Ihnen und dem Unterzeichner geführte fernmündliche Gespräch sowie Ihr uns zur Information zugeleitetes Schreiben vom …“

Bevor ich die restlichen vier Seiten lese, erst mal ein Kaffee.

Juristenkalender 2007

Blogkarikaturist wulkan bringt auch für nächstes Jahr wieder einen Juristenkalender heraus. Wer die bissigen Bilder nicht kennt, gibt bitte im Archiv „wulkan“ ins Suchfeld ein. Für alle anderen schalten wir um zur Werbung:

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Abfindung – steuerfrei dank AGG

Das vor kurzem in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz entwickelt sich zur Jobmaschine, berichtet Spiegel online. Leider nicht für Arbeitslose. Sondern für Juristen und Steuerberater. Jetzt schon schimmern nette Gesetzeslücken durch:

Es geht um eine Passage des neuen Gesetzes, in dem von Entschädigung die Rede ist. Demnach können etwa gemobbte Mitarbeiter Geld für erlittene Seelenpein verlangen. …

Sicher ist, dass derlei Zahlungen steuerfrei sind. Das Bundesfinanzministerium bestätigte: „Es gilt dasselbe wie bei einem Lottogewinn.“ Die Steuerberater reagierten wie elektrisiert. Konkret schlagen sie ihren Firmenkunden nun vor, älteren Arbeitnehmern ein attraktives Angebot zu unterbreiten. Statt einer Abfindung, auf die der Geschasste ja leider Steuern zu zahlen hat, solle das Unternehmen eine – etwas geringere – Schmerzensgeldzahlung für angebliche Diskriminierung anbieten.

(Danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

Zwangsgeld gegen T-Mobile?

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Mobilfunkbetreiber „T-Mobile“ hat vorübergehend akute Rettungsarbeiten der nordrhein-westfälischen Polizei behindert. Das wirft der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) dem Tochterunternehmen der deutschen Telekom vor. Für die Ortung der Handys die vermisste Menschen in höchster Lebensgefahr bei sich haben, hatte T-Mobile zum 1. November plötzlich schriftliche Telefax-Anträge und jeweils eine Gebühr von 30 Euro verlangt. Wolf sah darin eine Hilfsverweigerung und drohte dem Unternehmen für jeden Fall ein Zwangsgeld von 2.500 Euro an.

Die Sprecherin von T-Mobile lenkte gegenüber der Nachrichtenagentur pbd ein: „Wir sind weiter an einer guten Zusammenarbeit interessiert“, sagte Marion Kessing. Es war, wie Wolf es formulierte, „eine jahrelang praktizierte gedeihliche Zusammenarbeit“. Bei Ermittlungen etwa nach Vermissten mit konkreter Suizid-Absicht konnten Kriminalbeamte telefonisch bei T-Mobile anfragen: Wo genau ist das Handy zu orten? Doch das Unternehmen schien sich „der gesellschaftlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr“ (O-Ton Wolf) „nicht mehr bewusst zu sein“. In schnödem Kaufmannsdeutsch ließ es wissen, es werde „auf das beim Wettbewerb schon länger praktizierte Faxverfahren mit Premiumrate“ umstellen. Im Klartext: Eins solcher Faxe kostet 30 Euro.

Wolf tobte: „Es ist ein Skandal, das es dem Unternehmen anscheinend mehr um Geld als um Menschenleben geht!“ „Die Anfragen haben stark zugenommen“, begründete Marion Kessing den Zuschlag, der den „Bruchteil“ der Kosten decke. Sie geht davon aus, künftig werde eine Telefax-Anfrage fünf Cent kosten und per Telefax beantwortet. Das wiederum löste Verblüffung im Innenministerium aus: „Wir haben eine Zusage auf die alte Praxis, die schnelle telefonische Hilfe!“ (pbd)

Wir nehmen kein Geld

Ein Herr erzählte mir gerade, er habe Geld vorbeibringen wollen. Während meines Urlaubs. Meine Sekretärin habe das Geld aber nicht angenommen. Dafür müsse er mit mir persönlich einen Termin machen.

Ich überlege, ob ich jemals dreister belogen wurde.

Wer verhält sich sonderbar?

Auch Richter sind nicht allmächtig. Das erlebe ich gerade in einem Strafverfahren. Es geht um eine Schlägerei. Nicht viel passiert. Gegen einen der Beteiligten wurde das Verfahren von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts eingestellt. Der Mann war bereit, seinem Kontrahenten, den ich verteidige, ein Schmerzensgeld zahlen.

Nun schloß der Richter in meiner Sache hieraus, dass sich ja auch gegenüber meinem Mandanten eine Einstellung anböte. Vielleicht sogar ganz ohne Auflage? Die Akte ging zur Staatsanwaltschaft. Der dortige Strafverfolger, ein Oberamtsanwalt, sah allerdings keinen Grund für eine Einstellung, weder mit noch ohne Geldbuße. Er sandte die Akte zurück mit dem Hinweis, dass er einer Einstellung nicht zustimmt.

Der Richter versuchte es erneut. Er wies darauf hin, dass sich der andere Beteiligte „sonderbar“ benommen habe. Jedenfalls wolle er meinen Mandanten nicht schlechter behandeln. Hierauf bemerkte der Oberamtsanwalt dünnlippig und aus offensichtlich reicher Berufserfahrung, Beschuldigte verhielten sich nun mal nicht selten sonderbar. Er jedenfalls bestehe er auf einer Hauptverhandlung, um die Sache einem gerechten und vernünftigen Ausgang zuzuführen.

Was wird also passieren? Wir werden uns bei Gericht treffen und Justizressourcen verballern, die für wichtigere Fälle dringend gebraucht werden. Der Richter und ich setzen auf das Gesetz der Wahrscheinlichkeit. Danach hat der betreffende Oberamtsanwalt an diesem Tag nicht gerade bei uns Sitzungsdienst. Mit jedem anderen Vertreter werden wir es nämlich schon richten und uns still fragen: Wer verhält sich hier eigentlich sonderbar?

Gemeinsam träumen

Gerade die Visitenkarte (Postkartenformat) eines Düsseldorfer Anwaltskollegen in die Hand gedrückt bekommen. Auf der Rückseite hat er seine offiziellen Polizeifotos mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft platziert und die rote Schlagzeile:

Angeklagter … ich kenne Deine Alpträume – ich habe sie selbst geträumt.

Auf der Rückseite ein Lebenslauf („Anwalt & Strafverteidiger, Marathonläufer & Fitnesstrainer“) mit etwas Aufklärung:

1996-2002 unschuldig verfolgt als Beschuldigter / Angeklagter in einem Kapitalbetrugsverfahren endet 2002 mit Einstellung ohne Auflagen

Eine Kopie der Karte schicke ich dem Herrn, der mir neulich in einer Mail vorhielt, dieses Blog sei „aggressives Marketing“.

Zwei bis drei Tasten

Den Motorradpolizisten, der neben ihr an der roten Ampel stand, sah die Mandantin nicht. Der Beamte seinerseits beobachtete zwar nicht, wie die Mandantin telefonierte. Aber immerhin sah er genau, dass sie „zwei bis drei Tasten“ auf ihrem Handy drückte.

Anzeige. Bußgeld. Punkt in Flensburg. Deutschland ist wieder ein Stück sicherer geworden.

Der Neue

Das Amtsgericht Düsseldorf hatte die Frage zu beantworten, ob eine Ehefrau auch nach der Scheidung Unterhalt verlangen kann, obwohl sie mit einem anderen Mann zusammenlebt. Die Antwort fällt recht deutlich aus:

Nachehelichen Unterhalt kann die Antragstellerin vom früheren Ehemann nicht verlangen. Der Unterhalt muss nach § 1579 Nr. 7 BGB wegen grober Unbilligkeit entfallen. Für den Antragsgegner ist es fürderhin, jedenfalls über die Scheidung hinaus einfach nicht zumutbar, die frühere Gattin weiter zu unterhalten. Denn die hat schon seit mindestens 2 1/4 Jahren einen neuen Mann, mit dem sie eheähnlich zusammenlebt.

Zweieinhalb Jahre eheähnliches Erscheinungsbild reichen aus, um hier eine Unterhaltsverpflichtung unzumutbar erscheinen zu lassen. Es mag zwar richtig sein, dass im Regelfall bei einem kurzfristigen Zusammenleben mit einem neuen Partner Leistungsfähigkeit des
Neuen vorausgesetzt werden muss, wenn der Unterhalt tangiert sein soll. Bei eheähnlicher Verfestigung allerdings ergibt sich die Unzumutbarkeit aus § 1579 Nr. 7 BGB und der Unterhaltsanspruch geht unter ohne jede Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des neuen Partners.

Hier ist der Neue in das Ehehaus der Parteien seit mindestens 2 1/4 Jahren eingezogen. Soweit die Antragsteilerin auf angebliche wirtschaftliche Trennungslinien verwiesen hat, erscheinen die Ausführungen gekünstelt und wenig lebensnah, insbesondere von dem Wunsche getragen, dass der Antragsgegner doch weiter sein Scherflein zu ihrer neuen Verbindung beitragen solle. Gerade das ist aber nicht zumutbar, erst recht nicht, wenn – wie die Antragstellerin anführt – der neue Partner kaum etwas hat und deshalb schon mittelbar vom Antragsgegner mit unterstützt werden sollte.