Zwei Stunden

Es steht mal wieder eine Einkommenssteuererklärung an. Und zwar dringend. Zwei Stunden hat es gedauert, bis ich die Unterlagen für den Steuerberater vorbereitet hatte. Eigentlich nicht lange. Jedenfalls nicht im Verhältnis zu den Qualen, die es mir bereitet hat, mich monatelang vor diesem Kram zu drücken.

Express-Entscheidung

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, meinem Mandanten Körperzellen zu entnehmen, um seine DNA speichern zu können (§ 81g Strafprozessordnung). Der Mann ist wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.

Allerdings sprechen gravierende Umstände dagegen, dass er erneut straffällig werden wird. Hierzu habe ich eine schöne Stellungnahme ans Amtsgericht diktiert. Bevor diese allerdings geschrieben ist, erreicht mich die Nachricht meines Mandanten, dass das Amtsgericht entschieden hat. Vor Ablauf der Äußerungsfrist. Zu seinen Gunsten.

Die Begründung reiche ich trotzdem ein. Könnte ja sein, dass sich noch eine Instanz mit der Sache beschäftigen muss.

Maximal acht Wörter

Die SZ berichtet vom Credo eines Rhetoriktrainers:

… und zählt die acht Gebote der Wirksprache auf: Machen Sie kurze Sätze (maximal acht Wörter)! Reden Sie in der Gegenwart! Vermeiden Sie Relativsätze! Streichen Sie das Wort „und“! Sprechen Sie in der direkten Rede! Benutzen Sie lieber Bilder als das korrekte Fachwort! Verbieten Sie sich Worthülsen wie „dynamisch“ oder „effizient“ und Weichmacher wie „vielleicht“ oder „ein bisschen“! Appellieren Sie an das Gefühl statt an den Verstand!

Der Appell an das Gefühl ist allerdings riskant. So was taugt nur bei einer Zielgruppe, die kurzfristig eine (Kauf-)Entscheidung treffen muss. Alle anderen finden das im Moment zwar rührend, später setzt aber der Kater ein.

Trotzdem danke schön, damit haben wir viel Geld gespart.

Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.

Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur verlangen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen von erheblichem Ausmaß handelt.

Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums und bei heise online.

Guthaben

Ob es sich überhaupt lohnt, einen Scheck über 5,89 € auf dem Privatkonto einzulösen? Ich spare mir den Blick ins Preisverzeichnis der Deutschen Bank und lasse mich bei der nächsten Quartalsabrechnung überraschen.

Es handelt sich übrigens um ein Guthaben aus meinem kurzen Zwischenspiel als Strom- und Gasanschlussinhaber. Wieso dieses Guthaben nicht gleich bei der Endabrechnung berücksichtigt werden konnte, wird sicher einst McKinsey klären.

Landgericht Trier verzichtet auf Kreuze

Das Landgericht Trier hat sich nach einer Renovierung entschlossen, in den Gerichtssälen keine Kruzifixe mehr aufzuhängen. Die rheinland-pfälzische CDU hat dies kritisiert. Die Landesregierung hält die Entscheidung dagegen für korrekt. Sie bewege sich auf dem Boden der Rechtsprechung. Schon jetzt hingen in den meisten Gerichtssälen des Landes keine Kreuze.

Quelle: beck-aktuell

„Die werden weggeschlossen“

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der qualvolle Tod des 20-jährigen Häftlings in der Jugendhaftanstalt Siegburg hat den Landeschef des Bundes deutscher Strafvollzugsbediensteten (BSBD) „erschüttert, aber nicht so richtig verwundert“. Obwohl niemand vom Plan der drei mutmaßlichen Mörder wissen konnte, sagt Klaus Jäkel, „gibt es seit Jahren klare Hinweise darauf, dass die Gewaltkriminalität in den Justivollzugsanstalten immer größer wird“.

Jäkel überrascht zudem mit der Aussage, dass es in Siegburg 60 bis 70 Bedienstete zuwenig gab und gibt. Auch dieser Personalnotstand, das deutet Jäkel vernehmlich an, habe die Aufsichtsmöglichkeiten verringert und damit die Tötung des 20-Jährigen durch drei Mithäftlinge erleichtert.

Weiterlesen

Adieu, Ladenschluss

„Verkaufsstellen dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein.“

Hat der nordrhein-westfälische Landtag heute so beschlossen. Schon am Dienstag tritt das Gesetz in Kraft.

Google hilft der Polizei

Ein Polizeibeamter hat nicht nur am Tatort Fotos gemacht. Sondern auch das betreffende Areal über Google Earth gezoomt. Die Ausdrucke heftete er der Ermittlungsakte bei. Hilft im konkreten Fall zwar nicht besonders weiter. Aber in Zukunft wird man mit so was rechnen müssen.

Verwarnung über Umwege

Auf dem Radarfoto ist eine Frau zu sehen. Der Halter des Wagens ist ein Mann. Normalerweise muss die Ordnungsbehörde ermitteln, wer das Auto gelenkt hat. Natürlich bietet sich zunächst ein Brief an den Halter an, mit dem dieser zur Auskunft aufgefordert wird.

Der Landkreis Celle geht hier einen originellen Weg. In einer Bagatellsache – 20 Kilometer zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft – bietet die Behörde dem Halter des Autos Folgendes an:

Wir bitten Sie, innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Verwarnbetrag von 30,00 € zu überweisen oder den verantwortlichen Fahrzeugführer zu benennen, anderenfalls sehen wir uns gezwungen, weitere Ermittlungen zur Fahrerfeststellung vorzunehmen.

Das ist ein klein wenig neben dem Gesetz. Verwarnt werden kann nur der Betroffene. Außerdem muss er zustimmen. Hier erfährt die Betroffene möglicherweise noch nicht mal was von ihrem Tempoverstoß, wenn der Halter den bequemsten Weg wählt, zahlt und die Sache auf sich beruhen lässt.

Im Ergebnis sieht das so aus, als würde es der Behörde nur um die Kohle gehen.

Mord in der Jugendstrafanstalt

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Tod des 20-jährigen Häftlings in der Jugendhaftanstalt Siegburg war ein von den drei anderen Zellen-Insassen geplanter Mord von grausamsten Ausmaß, der von mehren Gefängniswärtern trotz Alarmierung nicht verhindert wurde. Das ist das Ergebnis eines Berichts, den Oberstaatsanwalt Friedrich Apostel veröffentlichte: „So viel Brutalität habe ich noch nicht erlebt“, sagte er in Bonn und wertete: „So etwas darf eigentlich nicht vorkommen“.

Nach den bisherigen Ermittlungen der Mordkommission haben die drei 17-, 19- und 20-Jährigen am vergangenen Samstag gegen Mittag schlichtweg beschlossen, ihren Mithäftling zu töten und die Tat als Selbstmord zu tarnen. Sie zwangen das Opfer, zwei Abschiedsbriefe zu schreiben, vernichteten die aber später. Sie misshandelten den 20-jährigen mit massiven Schlägen, benutzten dabei ihre Hände, Fäuste und Werkzeuge. Sie zwangen das Opfer, Wasser mit scharfem Pulver und Salz zu trinken und eine Tube Zahnpasta zu essen.

Als der 20-Jährige sich erbrach, musste er aus der Lache essen, aus dem Halter der Toilettenbürste eine Mischung von Urin und Spucke trinken. Das Opfer wurde mit Gewalt dazu gebracht, sich mit sexuellen Handlungen selber schwer zu verletzen. Nachdem der junge Mann von den Tätern mehrfach geschlagen worden war, sollte er erhängt werden. Weil innerhalb von zwei, drei Stunden verschiedene Kabel rissen, hingen die Täter den 20-jährigen an geknüpfte Bettlakenstreifen, die sie nach eineinhalb Minuten vom Hals lösten und den Bewusstlosen mit Schlägen zu Bewusstsein brachten. Kurz darauf erhängten sie ihn.

„Die Vorfälle in der Zelle sind von dem im Haus anwesenden Justizvollzugspersonal nicht erkannt worden“, sagte Oberstaatsanwalt Apostel lapidar. Er räumte aber ein: Wenigstens zwei Beamte haben bei dem Versuch, das Leben des Opfers zu retten, versagt. Der 20-Jährige hatte einen Rufknopf gedrückt. Der Beamte hielt aber eine Überprüfung nicht für notwendig, weil er sich von den drei Täten einen über die Gegensprechanlage einen „Fehlruf“ vorgaukeln ließ. Weil andere Gefangene sich über Lärm beschwert hatten, wollten Beamte später die Zelle kontrollieren, ließen sich aber abwimmeln und glaubten an „das Verrücken von Möbeln“.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat beim Amtsgericht Siegburg Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten beantragt. Sie geht von der vollendeten Tötung eines Menschen aus Mordlust aus, von versuchtem Mord davor in drei Fällen, von vierfacher gefährlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung in zwei Fällen.

Wolfgang Neufeind, der Leiter der Jugendhaftanstalt Siegburg, rühmt das Haus im Internet: „Im Zentrum der Arbeit mit den Gefangenen stehen die schulische und berufliche Bildung – einschließlich der arbeitsmarktgerechten Entlassungsvorbereitung – sowie das Erlernen sinnvoller Beschäftigung in der Freizeit.“ Sein Grußwort klingt nach dieser Katastrophe zynisch. Neufeind hat sie nicht einmal kalkuliert. (pbd)

Bitte Abs. verständigen!

Die Deutsche Post / Briefzentrum 40 hat auf einen an mich gerichteten Brief einen Aufkleber gepappt:

Sdg nachadressiert wg. unkorrekter Anschrift
Bitte Abs. verständigen!

Adressiert war der Brief wie folgt:

Golzheimer Str. 128
40476 Düsseldorf

Die Post hat laut Aufkleber folgende Anschrift „ermittelt“:

Golzheimer Str 128
40476 Düsseldorf

Welchen Unterschied doch so ein Punkt machen kann.

Lichtscheue Abmahner

Rechtsanwalt Thomas Klotz erzählt im RA-Blog von seiner ersten Abmahnung. Ein Anwalt, der einen anderen Blogger abgemahnt hatte, hatte seinerseits einen Anwalt beauftragt, Thomas Klotz abzumahnen. Klotz hatte nämlich aus dem Abmahnschreiben des Anwalts zitiert, der den Blogger abgemahnt hatte.

Sehr schön finde ich die einzelnen Argumente, warum das Zitat aus der Abmahnung in Ordnung ging. Und die Begründung, wieso Urteile, die ständig von öffentlichkeitsscheuen Anwälten angeführt werden, absolute Sonderfälle betreffen und keineswegs verallgemeinerungsfähig sind.

Gemeinsam im Stau

Gegen den vermeintlichen Flugzeugstinker ist heute ein Versäumnisurteil ergangen. Laut Aachener Nachrichten konnte der Mann nicht rechtzeitig zur Verhandlung kommen, weil er im Stau stand. Allerdings habe der Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf die Entschuldigung nicht akzeptiert.

Merkwürdig, denn bei einem Verfahren mit Anwaltszwang ist es eher gefährlich, wenn der Anwalt im Stau steht. Aber womöglich saß der Anwalt beim Kläger im Auto. Es soll ja auch heroische Juristen geben.

(Link gefunden im RA-Blog)