Endlosschleife

Mit dem Gerichtsurteil gegen ihn hat der Geschäftsmann gemacht, was man gerne so macht. Nix. Auf die Kontenpfändung dann großes Geschrei. Das war doch nicht nötig, was soll das denn? Er zahlte per Blitzüberweisung; noch am gleichen Tag gaben wir sein Konto frei.

Ich habe das Telefongespräch noch im Ohr:

„Bitte denken Sie dran, den Kostenbeschluss rechtzeitig zu zahlen. Das Gericht teilt Ihnen den Betrag mit, dann haben Sie zwei Wochen Zeit. Sonst ensteht nicht nur Ärger, sondern auch neue Kosten.“

„Selbstverständlich, kein Problem. So einen Stress brauchen wir nicht noch mal.“

Jetzt ist er schon wieder elf Tage überfällig. Begeben wir uns also in die Endlosschleife.

Deutsche Post – jetzt fehlerfrei

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf:

Der Anhörungsbogen wurde am 25. April 2005 abgesandt. Da er nicht zurückgekommen ist, ist davon auszugehen, dass er der Betroffenen auch zugegangen ist.

Sonstige Fehlerquellen? Existieren nicht. Ich empfehle den Richter als neue Werbeikone für die Deutsche Post.

Wir hatten im Antrag darauf hingewiesen, dass für die Annahme und Bearbeitung der Post eine Mitarbeiterin zuständig ist. Die Angestellte W. könne bestätigen, dass sie keinen Anhörungsbogen in der Post hatte. Dazu das Gericht (Text sorgfältig abgetippt):

Im übrigen fehlt jegliche Vortrag zu der Frage, was mit der Post geschüht, wenn die Zeugin W. in Urlaub oder krank ist.

Der letzte Satz ist fast schon boshaft. Da fühlt sich der Bürger nämlich von der Justiz verschaukelt und wird richtig sauer. Leider schmerzt jetzt mein Trommelfell, nicht das des Richters.

Planet an law blog

Guten Morgen Herr Vetter,

ich schreibe Ihnen persönlich um mich nochmal bei Ihnen zu entschuldigen und zu bedanken.

Wie gesagt steckte hinter Planet Mindpoison keinerlei Absicht Ihnen zu schaden oder Ihr Urheberrecht zu verletzen, was meinen Fehler den Zugriff nicht zu beschränken nicht ungeschehen lässt.

Mir in diesem Fall Naivität vorwerfen zu lassen und das ich nicht nachgedacht habe (z.B. http://blog.mattiasschlenker.de/2006/08/02/warum-meine-blogs-nicht-unter-cc-stehen/ ) stimme ich zu.

Für meinen Fehler wollte ich mich bei Ihnen hiermit nochmals entschuldigen.

Sie hätten sicherlich die Möglichkeit gehabt mich direkt abzumahnen was Sie nicht getan haben, dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken.

Desweiteren habe ich auch Verständniss für Ihre Wortwahl und wie Sie mich zum Entfernen Ihres Contens aufgefordert haben.

Wahrscheinlich haben Sie erfahren, „Schau mal da, da benutzt jemand deinen Content“ und da Sie weder die Seite kannten, noch was von dieser Art von online-RSS-Aggregatoren gehört hatten, waren Sie zurecht stinkig.

Bedingt dadurch dass diese Seite eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, war auch kein Impressum und keine Kontaktdaten vorhanden, weswegen Sie den Weg über Ihr Blog wählten.

Wie Sie inzwischen sicherlich festgestellt haben, habe ich die Seite per Kennwort geschützt und hoffe dass diese Sache zwischen uns zumindest geregelt ist.

Ich werde auch weiterhin Ihr Blog lesen und hoffe dass Sie mir gestatten, dies wieder über den Planeten zu tun, diesmal jedoch unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Niels Will

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Lieber Herr Will,

danke für Ihre freundlichen Worte. Ich hoffe wirklich, Sie nehmen meine Formulierung nicht allzu persönlich. Die Worte richteten sich mehr gegen die Seite, wie sie auf mich wirkte, und weniger gegen den Menschen, der dahinter steckt. Ich wollte damit auch nicht Rummel erzeugen, schon gar nicht auf Ihre Kosten. Die heftigen Reaktionen und die Diskussion haben mich überrascht. Sie zeigen aber, dass es bei den Planeten wirklich Klärungsbedarf gibt.

Ich kann nur betonen, dass die „normale“ Reaktion wäre: Betreiber rausfinden, kostenpflichtig abmahnen, einstweilige Verfügung beantragen. Dass ich das nicht getan habe und darauf gehofft habe, dass der Betreiber den Eintrag liest, ist also eher ein Weniger denn ein Mehr. Da ist dann natürlich die Entscheidung zu treffen, wie spreche ich den Betreffenden an? Wenn ich geahnt hätte, dass hier tatsächlich um eine Frage geht, die viel mehr Leute betrifft als Sie und mich, hätte ich wahrscheinlich einen sachlicheren Ansatz gewählt. Womöglich wäre die Debatte dann emotionsloser verlaufen.

Ich sage Ihnen zu, dass ich wegen Ihrer Seite keinerlei rechtlichen Schritte unternehme. Für mich ist die Sache abgeschlossen. Schön, dass keine Aversionen vorhanden sein werden, sollten wir uns noch mal begegnen, virtuell oder im richtigen Leben.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Niels Will hat der Veröffentlichung zugestimmt

Von hundert auf null in drei Sekunden

Der vom Amtsgericht mit besonderer sozialer Kompetenz geadelte Taxifahrer musste heute in nächster Instanz eine einfache Frage beantworten: Warum sind Sie letzte Woche nicht zum Gerichtstermin erschienen?

„Die Ladung habe ich bekommen. Aber eine halbe Stunde vor dem Termin kam eine längere Fahrt rein, die habe ich natürlich angenommen.“

Zuerst anderthalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung, heute Freispruch. Mein Mandant kann sich auch bei dem Taxifahrer, einem Hauptbelastungszeugen, bedanken. Das hat man selten, dass sich jemand mit entwaffnender Offenheit so zügig selbst demontiert.

Gehsteigberater

Das Landgericht München I hält es für zulässig, dass Abtreibungsgegner vor Arztpraxen Patientinnen ansprechen und in Diskussionen über Schwangerschaftsabbrüche verwickeln. Es wies damit die Klage eines Arztes ab, der seine wirtschaftliche Existenz durch „Gehsteigberater“ und Mahnwachen bedroht sah.

Laut beck aktuell verneint das Landgericht München I ein Recht des Einzelnen, von anderen Privatpersonen in Ruhe gelassen zu werden. Auch Patientinnen müssten in der Situation eine „Ansprache“ akzeptieren. Der Arzt hatte dagegen vorgetragen, seine Patientinnen seien einem Spießrutenlauf ausgesetzt und litten darunter.

Glückspilz

Ein Mandant, für den ich schon Jahre tätig bin, legt keinen Wert mehr darauf, dass ich mich als Pflichtverteidiger beiordnen lasse. Eine Verwandte übernimmt alle Kosten. Den Andeutungen entnehme ich, dass bei der Frau die Lotto- oder SKL-Bombe eingeschlagen hat.

Ich bin also so was wie ein mittelbarer Glückspilz.

Tag

Mittlerweile streite ich mich recht gern mit einer großen Telefonfirma. Es geht um zugesagte, aber nicht geschaltete Anschlüsse, nicht bereitgestelltes DSL und um Verträge, von denen die angeblichen Kunden gar nichts wissen.

Das Unternehmen lenkt eigentlich immer ein, wenn es Post von uns bekommt. Das ist schon seltsam. Denn in unseren Briefen steht in der Regel nichts, was die Mandanten nicht schon gebetsmühlenartig auf der Hotline, per Mail, Fax und schließlich Einschreiben / Rückschein vorgebracht hätten. Allerdings antwortet denen keiner. Und wenn, nur mit nichtssagenden Textbausteinen.

Nach einigem Anfangsgeplänkel werden auch unsere Kostenrechnungen anstandslos übernommen. Bei nächster Gelegenheit rufe ich mal an und versuche rauszufinden, ob man als Anwalt mit einiger Beharrlichkeit so eine Art Gebührentag im Computer bekommt.

Ex-Minister bringt sich in Erinnerung

Der ehemalige NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) hat sich bei einigen Leitenden Oberstaatsanwälten des Landes in Erinnerung gebracht. Vor wenigen Tagen ließ er sie schriftlich wissen, dass er jetzt zu einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt gehöre. Und die sei auch darauf spezialisiert, verborgenes Vermögen bei Kriminellen ausfindig zu machen. Gerhards denkt, er könne den Strafverfolgern „potentielle Mitarbeit“ anbieten. Die glauben eher, es wäre anders herum…(pbd)

Post aus Hamburg und Berlin

Stichworte: „Planeten“ und diese Diskussion von gestern. Heute sind in meinem Posteingang interessante Gruppen vertreten: Blogger. Podcaster. Ein Buchautor. Zwei Journalisten. Und ein (kleiner) Verlag. Wie es aussieht, bin ich bei weitem nicht der einzige, dem diese Form der „Weiterveröffentlichung“ bisher nicht bekannt war.

Keiner der Betroffenen findet es toll, seine Texte, Fotos oder Podcasts ungefragt auf fremden Webseiten zu finden. Das Argument, man rette damit das Internet, löst nicht gerade ein Helfersyndrom aus.

Ich werde den Leuten, die von meiner Kanzlei vertreten werden wollen, zu einem moderaten Vorgehen raten. Aber nur in den Fällen, in denen sich die andere Seite nicht in der Anonymität verschanzt. Falls die Auftraggeber jedoch direkte Abmahnungen wünschen, werden wir diese auch schicken.

Denn, noch einmal: Wer fremde Inhalte im Netz veröffentlicht, ohne vorher zu fragen, verletzt das Urheberrecht. Das löst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus. Wer das Ganze noch mit Google-Anzeigen garniert, macht sich möglicherweise sogar strafbar. Das alles ist auch nicht so kompliziert oder überraschend, dass man nicht selbst drauf kommen könnte.

Wieso es für die Planetenbetreiber unter ihrer Würde sein sollte, die jeweiligen Autoren vorher zu fragen, hat mir noch niemand erklären können. Es ist ja nicht zwingend, dass der Rechteinhaber nein sagt. Vielleicht ist das auch der Unterschied zur Musikindustrie.

Einige Absender haben mich auf „CC“ ihrer Schreiben an bekannte Medienanwälte gesetzt. Es darf also auch mit weniger freundlicher Post gerechnet werden, vorzugsweise aus Hamburg und Berlin.

Bruch nach dem Freispruch

Aus dem Urteil eines Jugendrichters:

Nachdem die Angeklagten am Morgen des 11. April 2006 in dem gegen sie gerichteten Strafverfahren von dem Tatvorwurf des zweifachen Diebstahls freigesprochen worden waren, … schlug der Angeklagte D. gegen 16.45 Uhr die hintere Seitenscheibe des Pkw des Geschädigten S. ein. Sodann entnahm der Angeklagte A. aus dem Innenraum des Fahrzeugs … einen Laptop der Marke Fujitsu Siemens sowie diverse persönliche Papiere. … Sodann flohen die Angeklagten.

Dafür, dass es derselbe Richter war, ist das Urteil noch milde ausgefallen.

Kritik behindert die Polizei

Kritische Äußerungen zu Massengentests „verunsichern ungerechtfertigt die Bevölkerung und behindern eine effektive Strafverfolgung“. Meint der stellvertretende Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter Wilfried Albishausen. So steht es in einer von ihm selbst verfassten Pressemitteilung.

Der Beamtenfunktionär kanzelt so Anmerkungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar in der Berliner Zeitung ab. Schaar plädiert für einen sensiblen Einsatz solcher Massentests. Er warnt insbesondere davor, die Reihenuntersuchung zur Standardmaßnahme zu machen. Schaar weist darauf hin, dass die geltende Rechtslage und insbesondere die Verfassung so eine Entwicklung nicht decken würden. Eine Einschätzung, mit der er nicht alleine steht.

Aber was soll man mit Leuten diskutieren, die sachliche Äußerungen als „Effekthascherei“ abtun und diese sogar in die Nähe der versuchten Strafvereitelung rücken? Mein Vorschlag wäre, Herrn Albishausen mal auf sein Demokratieverständnis zu untersuchen. Einen Anfangsverdacht liefert er ja selbst. Und möglicherweise rechtfertigt das Ergebnis auch einen Reihentest im BDK-Vorstand.

(Danke an Mattias Schlenker für die Links)