law blog zieht um

Der / das law blog zieht heute auf einen neuen Server um. Größer, schöner, schneller. Nachdem die Technik für die Vorbereitungen schon eine Nachtschicht eingelegt hat, findet der Umzug jetzt im Laufe des Tages statt.

Es kann mehrere Stunden dauern, bis die Seite wieder normal erreichbar ist. Außerdem werden Kommentare teilweise nicht möglich sein.

Danke für das Verständnis.

Großer Beitrag

Das Rechtblog zitiert aus einem Schreiben der Polizei, in dem diese sich bei einem Zeugen bedankt:

Der Täter streitet zwar alles ab, es wurde dennoch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, in dessen Rahmen er auch erkennungsdienstlich behandelt wurde. Die Erfahrung zeigt uns, dass erkennungsdienstlich behandelte Straftäter oftmals von der Begehung weiterer Straftaten absehen, da das Entdeckungsrisiko deutlich ansteigt.

Sie haben hierzu einen großen Beitrag geleistet.

Ob ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat heilbar ist? Zahlt für so was die Beihilfe?

Alsbald, aber doch zu spät

Eine Drogengeschichte. Ereignet haben sollen sich die Taten in den Jahren 1998 und 1999.

Die Anklageschrift stammt aus dem August 2001. Im Dezember 2001 habe ich beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Ein schöner Packen Papier.

Vielleicht hat jetzt sogar mal jemand einen Blick darauf geworfen. Jedenfalls schreibt das Gericht im Juli 2006:

Hier ist beabsichtigt, nunmehr alsbald über die Eröffnung des Verfahrens zu entscheiden.

Ehrenhaft, aber womöglich etwas spät. Wenn mich nicht alles täuscht, habe ich neulich über drei Ecken gehört, dass der Angeschuldigte nicht mehr unter uns weilt.

Links 11

Eine Zusammenstellung interessanter Links. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Billiger falsch parken;

Kostenschock bei den Krankenkassen;

Kunden gewinnen mit Weblogs;

Sexualstraftäter: Chip unter die Haut?;

Großkanzleien: keine Karriere für Frauen?

Falscher Polizist legt Handschellen an;

Finblog: Ein Anwalt will ins Internet;

Juristendeutsch, als Zugabe: ein brüllender Gerichtsvollzieher (Helge);

Regeln für Rechtsanwälte (Berlin Edition).

Cicero-Affäre: Verfolger blitzen ab

In der Cicero-Affäre erleben die Strafverfolger eine Niederlage. Das Landgericht Potsdam lässt die die Anklage gegen den Journalisten Bruno Schirra wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht zu, berichten tagesschau.de und Spiegel online.

Das Gericht kann kein Geheimnis erkennen, weil schon vor Schirra über den betreffenden Bericht Informationen veröffentlicht worden seien. Außerdem sei es denkbar, dass der Bericht nur als Hintergrundinformation weitergegeben wurde – und gerade nicht zur Veröffentlichung. Sei ersteres der Fall, scheide eine Beihilfe aus, weil die Tat schon begangen gewesen sei. Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Beihilfe juristisch gar nicht mehr möglich.

Wahrscheinlich eine konsequente Anwendung des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“. Schön, dass Gerichte auch bei so heiklen Themen Unabhängigkeit beweisen.

Heute mal umgekehrt

Normalerweise ist es stressfreier, wenn du vor dem Arbeitsgericht die Angestellten vertrittst. Weil Arbeitgeber sowieso Arschkarte.

Heute ist es mal umgekehrt. Du musst nachweisen, dass drei Autohäuser in Wirklichkeit ein Betrieb sind. Weil sonst ist nichts mit Kündigungsschutz, wegen zu wenigen Mitarbeitern.

Doch der Mandant ist ein aufgeweckter Mensch. Er schimpft nicht nur, wie ungerecht die Welt ist und dass es keine Dankbarkeit gibt, auch nicht nach 18 Jahren, davon nur anderthalb Tage gefehlt wegen Sommergrippe. Er hat deine Predigt zum Thema Darlegungs- und Beweislast inhaliert und – liefert Belege auf Papier: Erfolgsstatistiken für die „3 Standorte“, auf einem Blatt; Mitteilungen aus dem gemeinsamen Personalbüro; ein Rundschreiben an „alle Kollegen“; gleichlautende Dienstanweisungen; Sammelbestellungen für alle drei Werkstätten.

Jetzt noch einen Schriftsatz diktieren. Dann ist die Arschkarte wieder am gewohnten Ort.

Lebenslauf, ausgelegt

Im Büro kurz diskutiert, was sich hinter diesem Satz in einem Lebenslauf verbirgt:

Nach dem Besuch des Gymnasiums folgten Jurastudium und eine Ausbildung zum…

Der Kollege übersetzte das so:

Drei Semester gekellnert, dann geschmissen.

Rhabarber-Rhabarber

Nicht, dass ich auf den folgenden Text stolz wäre, sprachlich gesehen:

Die von meinem Mandanten benutzte Fläche ist eindeutig als Parkfläche schraffiert. Dies ergibt sich nicht nur aus der eindeutigen Markierung, sondern auch aus dem Zusatzschild zum wenige Meter weiter angeordneten „eingeschränkten Halteverbot“. Auf diesem Zusatzschild wird das Parken in der markierten Fläche eingeschränkt. Hieraus ergibt sich aber im Umkehrschluss, dass vor dem Verkehrszeichen Parken auf der markierten Fläche erlaubt ist.

Der von meinem Mandanten benutzte Verkehrsraum ist somit eindeutig durch eine Markierung als Parkfläche gekennzeichnet; außerdem ergibt sich die Zulässigkeit des Parkens auch aus der Beschilderung. Wenn eine Fläche derart unmissverständlich zum Parken freigegeben wird, ist es nicht Sache des Autofahrers zu überprüfen, ob und wie möglicherweise Fußgänger behindert werden können. Wenn an dieser Stelle eine Behinderung eintreten würde, wäre es Sache der Verkehrsbehörden, dann eben dort keine Parkflächen auszuweisen.

Aber geholfen hat’s. Der Richter stellte das Verfahren ein. Ein Foto musste ich nicht beifügen, denn er hat sich sicher selbst ein Bild gemacht.

Die Sache spielt direkt vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Versuchung

Den kurzen Schriftsatz schnell selbst getippt, weil eilig. Zwei Schreibfehler. Erneut der Versuchung widerstanden, gegenüber dem Mandanten dem Personal die Schuld zu geben.

Das wären dann aber alle guten Taten. Für heute.

Berufsblogs im Morgenecho

Mist, etwas zu spät aufgestanden. Heute um 7.55 Uhr berichtete David Ohrndorf im WDR 5 – Morgenecho über Arbeitnehmer, die (auch) über ihren Job bloggen.

Das Beispiel aus dem Leben gab Pia. Ich durfte die rechtlichen Grenzen aufzeigen und insbesondere eindringlich davor warnen, nervige Kollegen oder Vorgesetzte bloßzustellen. Oder sie gar zu beleidigen.

Als ein Beispiel für die Risiken diente der bloggende Ingenieur. Der hatte ein Bild von seiner Baustelle im Netz. Nicht das erste Mal. Aber den pinkelnden Bauarbeiter direkt neben dem Firmenschild fand der Chef diesmal gar nicht witzig.

Mehr kann ich leider nicht verrraten…

Update: Den Beitrag gibt es jetzt hier zum Download (MP3). Danke an den Autor.

Remain alive

For the first time the Don showed annoyance. He poured himself another glass of anisette and drank it down. He pointed a finger at his son. „You wanted to learn,“ he said. „Now listen to me. A man’s first duty is to keep himself alive. Then comes what everyone calls honor. … You are alive and he is dead. Always remember that and live your life not to be a hero but to remain alive. With time, heroes seem a little foolish.

Mario Puzo, The Sicilian

Bilder von unterwegs

Warum habe ich jetzt eine dreiviertel Stunde daran gefrickelt, dass mein Notebook und das K750i sich nicht nur per Kabel, sondern auch über Bluetooth verstehen?

Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich mal von unterwegs ein Foto bloggen möchte? Nein, ich will natürlich Spanner und Gaffer BILD-Reporter werden.

Einer redet von Jamaika

Joschka Fischers Abschied nährt neue Hoffnung auf eine Jamaika-Koalition. Jedenfalls zeigt sich FDP-Chef Guido Westerwelle im Gespräch mit der FAZ offen für Sondierungen. Als Grund nennt er die überraschend heftigen Zerfallserscheinungen in der Großen Koalition. Und eben den Abschied Fischers bei den Grünen, der dort neue Horizonte eröffnen könnte:

Angela Merkel und ich hätten nach der Bundestagswahl Jamaika ernsthaft sondiert. Gescheitert ist das an der CSU und den Grünen.

Klingt erst mal so, als hätte sich Westerwelle eine Schlagzeile im Sommerloch gesichert. Aber wer weiß, vielleicht hat es ja auch schon Gespräche gegeben. Mit der Erlaubnis für den FDP-Vorsitzenden, einen Versuchsballon steigen zu lassen.

Anwalt im T-Shirt fliegt aus Gerichtssaal

Das Oberlandesgericht München hat den Ausschluss eines Verteidigers für wirksam erklärt. Das Vergehen des Kollegen: Er wollte in T-Shirt und offener Robe seine Arbeit vor einer Strafkammer des Landgerichts erledigen. Stattdessen wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger bestellt, berichten Yahoo News.

Da müssen ja zwei Weltanschauungen frontal aufeinander geprallt sein. Schade nur, dass solche Konflikte letztlich zu Lasten des Angeklagten ausgetragen werden. Sofern er sich nicht ausdrücklich gegen seinen eigenen Anwalt stellt und auf diese Weise „Bonuspunkte“ sammelt.

Ein Armutszeugnis. Für beide Seiten.

(Link gefunden bei RA Werner Siebers)