Das Bauaufsichtsamt schickt meiner Mandantin eine Anhörung. Angeblich entspricht die von ihr bewohnte Etage nicht den feuerpolizeilichen Vorschriften. Deshalb sei beabsichtigt, die Nutzung des Objekts zu untersagen. Die Ordnungsverfügung soll sogar für „sofort vollziehbar“ erklärt werden. Was auf einen sofortigen Auszug hinauslaufen könnte.
Prekärer als für meine Mandantin ist die Situation für die Vermieter. Die haben bei Abschluss des Mietvertrages mit keinem Wort auf die Probleme hingewiesen. Was jetzt zur Folge hat, dass sie im Ernstfall Schadensersatz zahlen müssen.
Sofern der Vermieteranwalt den Sofortvollzug nicht abwenden kann, wäre schon mal das Hotel zu kalkulieren. Außerdem die Umzugskosten. Und wohl auch der Betrag, um den eine vergleichbare Wohnung teurer sein wird.
Das allein tröstet meine Mandantin allerdings nicht. Den Ärger wird ihr wohl niemand ersetzen.