Datenschutzerklärung – noch keine Gefahr

Das Kopfschütteln über die Sache mit der Datenschutzerklärung ist berechtigt, Panik aber nicht angebracht. Wer (noch) keine Datenschutzerklärung in sein Weblog eingebaut hat, muss nicht mit Abmahnungen und / oder Bußgeldern rechnen.

Das Telemediengesetz, welches eine derartige Erklärung vorschreibt, tritt frühestens am 1. März 2007 in Kraft. Es ist also noch genug Zeit, sich mit Absurdistan zu arrangieren.

Die Kollegen vom (anderen) Law-Blog stellen übrigens eine Mustererklärung zur Verfügung.