Psychischer Druck

„Gegen mich liegt ein Haftbefehl vor.“

Nach zwei Minuten war klar, dass die Mandantin mit der Miete im Rückstand war. Der Vermieter hat einen Vollstreckungsbescheid erwirkt. Hieraus vollstreckt er jetzt und hat den Gerichtsvollzieher in Marsch gesetzt.

Die größte Sorge konnte ich der Mandantin nehmen. Dass sie im Gefängnis versauert, wenn sie aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden sollte. Zum einen interessiert sich die Polizei herzlich wenig für zivilrechtliche Forderungen. Und selbst wenn der Gerichtsvollzieher sie erwischen sollte, hat sie jederzeit das Recht, die eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) abzugeben. Dann muss sie sofort wieder entlassen werden (§ 902 Zivilprozessordnung).

Mein Tipp war allerdings, es nicht darauf ankommen zu lassen. Sondern sich die paar hundert Euro in der Familie zu borgen. Der psychische Druck kann einen ja auch zugrunde richten.

Dauernd neue Gesetze

Es gibt auch Polizisten, die halten von den Plänen zur Online-Durchsuchung nicht viel. So zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei in Baden-Württemberg. Deren Vorsitzender Josef Schneider hält die angeblichen Ziele der Online-Durchsuchung für „reines Wunschdenken“, berichtet die Stuttgarter Zeitung:

Gerade terroristische Täter gingen so professionell vor, dass mit Erfolgen nicht zu rechnen sei. Jedenfalls nicht in einem Umfang, der in einem vernünftigen Verhältnis zur Schwere des Eingriffs stehe. „Wir lehnen Onlinedurchsuchungen ab“, sagt GdP-Landeschef Schneider. Zumal es mangels Gerät und Fachwissen an der nötigen Schlagkraft in der Praxis fehle. „Wir machen dauernd neue Gesetze, verschärfen sie, ohne dass es nachher etwas bringt“, moniert Schneider. Deshalb hält er auch die Idee für „absoluten Unsinn“, der Polizei zu erlauben, sich auf private Videoanlagen aufzuschalten. Wenn die Polizei nach einer Tat ermittle, habe sie nach den Regeln der Strafprozessordnung die Handhabe, privates Videomaterial in ihren Ermittlungen einzubeziehen und auszuwerten.

Heute will die Koalition in Bonn über die Online-Durchsuchung beraten, heißt es in der Welt.

(Danke an Stephan Jansen für den Link)

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

Das wird spannend

Die Zahlen vom Mittwochslotto stehen vielleicht auch schon fest. Aber wenigstens verrät keiner vorher, was gezogen wurde. Beim Grimme Online Award will man das Publikum lieber nicht im Ungewissen lassen und veröffentlichte schon gestern die Preisträger des Jahres 2007. Das ist nicht der erste, aber bislang der schönste Online-Schnitzer für eine Institution, die Qualität im Internet bewerten und auszeichnen will. Die Preisträger sollten erst am 20. Juni 2007 in Köln bekanntgegeben werden.

Die Veranstaltung als solche dürfte jetzt einen Tiefpunkt an Spannung markieren. Was einiges heißen will. Denn mir bekannte Teilnehmer an früheren Preisverleihungen kämpfen noch heute mit den Folgen akuter Reizunterflutung.

Stefan Niggemeier, einer der Preisträger, fragt vorsichtshalber seine Leser: Will ich ihn haben? Aber klar. Schon einfach um zu sehen, ob sie bei der fälligen Dankesrede die Contenance behalten.

Ratlos

Björn Harstes Supermarkt ist jetzt nur noch sonntags geschlossen. Sonst kann man dort rund um die Uhr einkaufen.

Ich weiß nicht, ob Gastronomen sich schon Sorgen machen müssen. Der Flirtfaktor im Nacht-Supermarkt ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. Ratlos vor dem Olivenöl – ich kann’s nur empfehlen. Und dabei ist in Düsseldorf derzeit spätestens um 22 Uhr Schluss.

Bin eben noch einkaufen.

Klage gegen G8-Käfige

Gegen die Haftbedingungen beim G8-Gipfel hat ein Betroffener Klage erhoben. Ein 29-jähriger Hamburger Student wehrt sich gegen seine achtzehnstündige Unterbringung in einem Gitterkäfig von 40 Quadratmetern Grundfläche. Dort war er nach eigener Darstellung mit bis zu 48 anderen Personen eingesperrt, entgegen dem Gesetz keinem Richter vorgeführt und an jeder Kontaktaufnahme mit der Außenwelt gehindert worden.

Wie stern.de berichtet, fühlt sich mittlerweile auch amnesty international von der Einsatzleitung getäuscht. Die Käfige seien zwar als gerade noch hinnehmbar angesehen worden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Besprechungszimmer, Telefone für Anrufe bei Verwandten und Anwälten sowie Duschen vorhanden gewesen seien. Was dann aber nicht der Fall war. Amnesty will nach dem Bericht jetzt selbst mögliche Rechtsverstöße dokumentieren.

terror-abw macht Blogbesuche

Der Kollege Dennis Sevriens hat 27 interessante Referrer auf seinem Blog entdeckt:

https://intern.bka.de/ermitl/terror-abw/watch.dll/list

Jetzt fragt er sich, ob die Terrorabwehr in Deutschland wirklich so publikumswirksam arbeitet. Oder ob er gar Adressat eines neuartigen Einschüchterungs Präventionsprogramms ist. Oder ob sich jemand einen Scherz erlaubt.

Alt + Tab

Jetzt benutze ich schon Jahre den Windows-Shortcut, mit dem man sich die aktuell geöffneten Programme anzeigen lassen kann. Per Tastendruck lässt sich dann bequem zum gewünschten Programm wechseln.

Vorhin wusste ich plötzlich nicht mehr, wie das geht.

Hoffentlich passiert mir so was nicht beim Autofahren.

Unter Professoren

Ein Unversitätsprofessor hat mich eingeladen, an einem wissenschaftlichen Werk mitzuschreiben. Nichts primär Juristisches, sondern etwas in Richtung Medienwissenschaft / Marketing. In dem Reader geht es um die Rolle der Medien im Marketing. Der Titelvorschlag für mich lautet kurzgefasst „Die Macht der Blawgs“.

Zwei weitere Bloggern und der Chefredakteur einer Boulevardzeitung sind die einzigen Nichtprofessoren auf der „Angefragt“-Autorenliste. Ein deutliches Signal, dass der 15-seitige Aufsatz nicht nur unterhalten soll.

Aus Zeitgründen tendiere ich dazu, höflich abzulehnen. Aber auch wegen des für mich fremden Fachgebiets. Falls es unter den Lesern allerdings jemand geben sollte, der wissenschaftlich in der Richtung tätig ist und mit einem Gemeinschaftswerk vielleicht Meriten erwerben möchte, sähe das möglicherweise anders aus ( lawblog@gmx.de ).

Überall

Zum Abschluss des Tages noch die Frage der Reinigungskraft, ob wir künftig mehr als zehn Euro netto pro Stunde zahlen.

„Wo verdienen Sie denn mehr?“

„Überall.“

Ich bin gespannt.

Zoll will alles über Bargeld wissen

Wer die EU verlässt oder in die EU einreist, muss mitgeführtes Bargeld (auch Reiseschecks) ab sofort von sich aus melden, wenn der Gesamtwert über 10.000 € liegt. Der Reisende darf also nicht mehr abwarten, ob ihn die Grenzbeamten nach Bargeld fragen. Wer sich nicht an die Offenbarungspflicht hält, riskiert ein Bußgeld bis zu einer Million Euro. Und die Beschlagnahme des Geldes.

Es gibt aber nicht nur eine Anzeigepflicht. Nein, der Reisende muss auch darlegen, was er mit dem Geld machen möchte. Anzugeben sind laut Zoll unter anderem

* der mitgeführte Betrag und die Art der Barmittel (Bargeld, Schecks, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine),
* die Personalien des Anmeldepflichtigen,
* die Personalien des Eigentümers,
* die Personalien des Empfängers,
* der Verwendungszweck der Barmittel und
* die Herkunft der Barmittel.

Begründet wird die faktische Totalüberwachung des Bargeldverkehrs mit der Bekämpfung des Terrorismus. Welche Überraschung. Tatsächlich ist sie aber wohl mehr Ausdruck des mittlerweile fast schon alltäglichen Generalverdachts gegen den Bürger. Der will ja doch nur Steuern hinterziehen.

Abmahn-Aktionist

Eine Mandantin aus der Immobilienbranche ist abgemahnt worden. Eine Bagatelle. Was sich schon daran zeigt, dass die Abmahnung auf § 5 Telemediengesetz gestützt wird. Für Immobilienmakler wahrlich eine zentrale, bedeutungsschwangere Vorschrift.

Im Schreiben geht es auch um Geld:

Kostenmäßig erbitte ich die Überweisung eines Pauschalbetrages € 150.- plus USt… Dieser „Bettelbetrag“ … steht jedem Wettbewerbsverein zu… Da ich – als einziger – in den letzten 10 Jahren noch Fälle bis zum BGH gebracht habe, kann von Gewinn oder Überschuss noch lange nicht die Rede sein. Nicht für dieses Blatt Papier, sondern für das Risiko, das ein einzelner mit solchen Abmahnaktionen – im Kollektivinteresse – eingeht, sollen Sie etwas Beitrag leisten.

Im Briefkopf führt der Absender nicht nur ein Assessor iur. Sondern auch den Titel „Deutschlands dienstältester Abmahner=Verbraucherschützer im Immobereich“.

Unbezahlte Arbeit

Das hat man davon, wenn man neuen Mitarbeitern einen Gefallen tut. Der Mann bezeichnete sich als Anhänger der guten alte Lohntüte. Also erhielt er seinen Lohn vom Besitzer einer kleinen Werkstatt immer in bar, nebst ordnungsgemäßer Abrechnung.

Nach sieben Monaten ist der Arbeitnehmer zur Konkurrenz abgewandert. Und klagt jetzt seinen kompletten Nettolohn ein. Mit der Behauptung, er habe über ein halbes Jahr keinen Cent gekriegt. Wir reden über einen fünstelligen Betrag. Quittungen für die Barzahlungen hat der Werkstattbesitzer nicht.

Kleiner Trost: Unsere Arbeitsrichter sind praxisnah. Der Kläger wird sich die eine oder andere bohrende Frage wird gefallen lassen müssen. Wie es am Ende ausgeht, bleibt dennoch spannend.