Computerfehler: Falscher Mann in Haft

Wegen fehlerhafter Eingabe in den Behördencomputer saß ein 37-Jähriger aus Goslar drei Tage im Gefängnis. Mit der Haft sollte er eine angeblich nicht bezahlte Geldstrafe absitzen. Das Verfahren richtete sich aber in Wirklichkeit gar nicht gegen den Mann, was wohl nicht erkannt wurde.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunchweig gestand nach diesem Bericht den Fehler ein.

(Link gefunden bei Strafprozesse und andere Ungereimtheiten)

Polizei: Undercover im Schwarzen Block

Die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern bestätigt in einer Pressemitteilung, dass unter den Demonstranten beim G8-Gipfel auch verdeckte Ermittler waren:

Behauptungen, der Zivil-Beamte habe den Auftrag gehabt, andere Blockadeteilnehmer zur Begehung von Straftaten und Störungen anzustiften, entbehren jeglicher Grundlage. Seine einzige Aufgabe bestand darin, Informationen über die Planung und Begehung von Straftaten und Störungen zu erheben.

Der Einsatz solcher zivilen Kräfte ist Bestandteil der Deeskalationsstrategie und dient ausschließlich der beweiskräftigen Feststellung von Gewalttätern.

Nach Medienberichten, zum Beispiel der Welt, deren Reporterin wohl selbst vor Ort war, soll der Beamte tschechische Demonstranten zum Steine schmeißen animiert haben.

Noch gestern hatte die Polizei erklärt, es seien keine Zivilbeamten in den Reihen der Demonstranten eingesetzt worden. Nach der heutigen Berichtigung hat Spiegel online vom betreffenden Sprecher folgende Reaktion erhalten:

„Das ist ein neuer Sachstand. Was ich gestern gesagt habe, war gestern zutreffend. Was ich heute sage, ist heute zutreffend.“ Er bleibe bei seiner Darstellung, dass er den Einsatz von agents provocatuers für verfassungswidrig und unangemessen halte. Aber bei dem Zivilpolizisten habe es sich eben nicht um einen agent provocateur gehandelt.

Ich bin gespannt, ob die zuständige Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht wegen Anstiftung zum besonders schweren Fall des Landfriedensbruch erkennen kann. Die Schwelle für intensive Ermittlungen, das wissen wir ja, liegt in Deutschland ja besonders niedrig.

Vor allem sollte nun auch die Frage gestellt werden: Wie viele Zivilbeamte befanden sich letzten Samstag im Schwarzen Block? Und wieso sind sie den Gewalttätern nicht unangenehm aufgefallen, wegen ihrer plötzlichen Zurückhaltung, als Steine flogen?

Kein Respekt vor den Rechten der Bürger

Die deutschen Datenschutzbeauftragten wenden sich einstimmig gegen die geplante Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und weitere Verschärfungen der Telekommunikationsüberwachung. Sie halten die Pläne für verfassungswidrig:

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wendet sich mit Nachdruck gegen die von Bundesregierung und Bundesratsgremien geplante Einführung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten und die Verschärfungen verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, vor allem durch Telekommunikationsüberwachung.

Die Datenschutzbeauftragten haben am 8./9. März 2007 auf ihrer Konferenz in Erfurt einen ersten Gesetzentwurf als verfassungswidrig beanstandet. Insbesondere haben sie vor heimlichen Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Damit würde tief in die Privatsphäre eingegriffen und das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung – ob via Telefon oder Internet – pauschal und anlasslos erfasst.

Die einhellige Kritik der Datenschutzbeauftragten und ihre Aufforderung, stattdessen verhältnismäßige Eingriffsregelungen zu schaffen, wurden von der Bundesregierung nicht beachtet. In ihrem Gesetzentwurf vom 27. April 2007 wird demgegenüber der Schutz der Zeugnisverweigerungsberechtigten verringert, Benachrichtigungspflichten gegenüber betroffenen Personen werden aufgeweicht, Voraussetzungen für die Erhebung von Standortdaten in Echtzeit und für den Einsatz des IMSI-Catchers erheblich ausgeweitet und die Verwendungszwecke für die auf Vorrat gespeicher-ten Daten über die europarechtlichen Vorgaben hinaus auch auf leichte Straftaten, auf Zwecke der Gefahrenabwehr und sogar der Nachrichtendienste erstreckt.

Die nun im Bundesratsverfahren erhobenen zusätzlichen Forderungen zeugen von mangelndem Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger.

Dies zeigen folgende Beispiele: Die ohnehin überzogene Speicherdauer aller Verkehrsdaten wird von 6 auf 12 Monate verlängert. Die Überwachungsintensität erhöht sich durch eine Verschärfung der Prüfpflichten der Telekommunikationsunternehmen – bis zum Erfordernis des Ablichtens und Aufbewahrens von Identitätsnachweisen aller Personen, die Prepaid-Produkte nutzen wollen.

Die Sicherheitsbehörden erhalten Auskunft über Personen, die bestimmte dynamische IP-Adressen nutzen. Ausschüsse des Bundesrates wollen die Nutzung dieser Daten sogar zur zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum gestatten und bewegen sich damit weit jenseits des durch die EG-Richtlinie zur Vorratsspeicherung abgesteckten Rahmens, die Nutzung auf die Verfolgung schwerer Straftaten zu beschränken.

Weiterhin ist eine Ausdehnung der Auswertung von Funkzellendaten von Mobiltelefonen mit dem Ziel der Ermittlung des Aufenthaltes von möglichen Zeuginnen und Zeugen geplant. Daten, die Beweiserhebungs- oder -verwertungsverboten unterliegen, sollen nicht unmittelbar gelöscht, sondern nur gesperrt werden.

Ganz nebenbei will der Innenausschuss des Bundesrats eine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von Internet-Computern schaffen. Allein die Zulassung dieser Maßnahme würde rechtsstaatlichen Grundsätzen eklatant widersprechen und das Vertrauen in die Sicherheit der Informationstechnik massiv beschädigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Zeit eine Reihe von Sicherheitsgesetzen mit heimlichen Erhebungsmaßnahmen aufgehoben. Auch europäische Gerichte haben Sicherheitsmaßnahmen für rechtswidrig erklärt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten sollte abgewartet werden ebenso wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur nordrhein-westfälischen Regelung, die dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung erlaubt.

Die Forderungen im Gesetzgebungsverfahren zeugen von einem überzogenen Sicherheitsdenken. Sie führen dazu, dass die Freiheitsrechte der Bevölkerung untergraben werden. Sicherheit in der Informationsgesellschaft ist nicht mit überbordenden Überwachungsregelungen zu erreichen, sondern nur durch maßvolle Eingriffsbefugnisse mit effektiven grundrechtssichernden Verfahrensregelungen und durch deren besonnene Anwendung. Die betroffenen Grundrechte verkörpern einen zu hohen Wert, als dass sie kurzfristigen Sicherheitsüberlegungen geopfert werden dürfen.“

Quelle

Nachtrag: Der Bundesrat hat die Regelungen zumindest nicht durchgewinkt, berichtet die FAZ.

Stern-Kommentar: Stopschild für Schäuble

Käfighaltung

„Jedem Gefangenen stehen 2,5 Quadratmeter zur Verfügung.“ Eine Polizeisprecherin über die Unterbringung von Festgenommenen beim G8-Gipfel.

Spiegel online scheint der erste Blick hinter die Kulissen der Justizmaschine gelungen zu sein. Der Stern berichtet ebenfalls. Und auch tagesschau.de. Nach den Informationen in den Artikeln und dem Filmbericht kann ich gut nachvollziehen, warum die Polizei von sich aus keine Journalisten zu Besichtigungen eingeladen hat.

Wo schöpfen die Architekten solcher Anlagen ihre Inspiration? Aus Guantanamo? Oder gucken sie zu viele Filme? Wie V for Vendetta? Oder Children of Men? Hoffentlich haben sie auch die Handlung verstanden.

Beschwerde gegen Hamburger Postkontrolle

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, hat Beschwerde gegen die Postbeschlagnahme im Hamburger Briefzentrum 20 erhoben. Sein Mandant ist ein Hamburger Rechtsanwalt, der seine Kanzlei im Bereich des betroffenen Briefzentrums in Hamburg hat. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hatte, so Presseberichte, die Maßnahme nach den Paragrafen 99 und 100 der Strafprozessordnung angeordnet, um Bekennerschreiben von militanten G8-Gegnern frühzeitig aus dem Postgang aussortieren zu können. Polizisten nahmen im Briefzentrum sämtliche Sendungen auf verdächtiges Aussehen in Augenschein.

Das rasterartige Suchen nach verdächtigen Sendungen ist nach Ansicht Roggans ein tiefer Eingriff in das Postgeheimnis, der durch die gesetzlichen Regelungen der Postbeschlagnahme nicht gedeckt ist: „Bei den Kontrollen wurden die gesetzlichen Vorgaben gleich mehrfach außer Acht gelassen. Ein Aussortieren von Postsendungen kommt grundsätzlich nur durch Bedienstete der Post in Betracht, die im Übrigen keine Kenntnisse vom anlassgebenden Strafverfahren haben. Offenbar waren die Verfasser der gesuchten Bekennerschreiben namentlich nicht bekannt. Im Ergebnis musste sich die gesamte Bevölkerung der betroffenen Stadtteile einen äußerlichen Abgleich ihrer Briefe mit verdächtigen Schreiben gefallen lassen.“

Die Strafprozessordnung erlaube lediglich eine Beschlagnahme von Postsendungen, die von namentlich bekannten Verdächtigen stammen oder an diese gerichtet sind. Um nicht das Postgeheimnis sämtlicher Bürger zu verletzen, obliegt die Aussonderung solcher Sendungen allein Postbediensteten, die ausschließlich auf die Post der Beschuldigten zu achten haben. „Eine Kontrolle sämtlicher Briefe daraufhin, ob sie eventuell verdächtigen Aussehens sind, ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Die Information, wer wem schreibt, unterliegt dem Postgeheimnis“ stellt Roggan fest.

„Das Vorgehen der Generalbundesanwaltschaft bedeutet im Ergebnis, dass beispielsweise die Korrespondenz von Rechtsanwälten mit einem polizeilichen Raster abgeglichen wurden. Die Ermittler konnten Kenntnisse über bestimmte Mandatsverhältnissen erlangen. Das ist mit dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnis zwischen Mandat und Rechtsanwalt unvereinbar. Aber auch andere Bürger müssen nun hoffen, dass ihre Briefe nicht zufällig einem Bekennerschreiben ähnelten – etwa weil sie den Absender vergessen hatten.“

Satz mit Zukunft

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss zum Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel veröffentlicht. Für mich lautet der schönste Satz:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Globalisierungs-Irrtümer

Fünf Irrtümer der Globalisierungskritiker listet der Wirtschaftswissenschaftler Henning Klodt auf:

Irrtum 1: Die Globalisierung ist von politischen Kräften ausgelöst worden und kann deshalb auch politisch wieder zurückgedrängt werden. Tatsächlich stellt nicht die Politik, sondern die Verbreitung moderner Informationstechnologien die zentrale Triebkraft der Globalisierung dar. Es wäre illusorisch, das Rad der technologischen Entwicklung zurückdrehen zu wollen. Zwar haben daneben auch politische Entwicklungen die Globalisierung getrieben, allen voran der Fall des Eisernen Vorhangs und die daraus resultierende Integration ehemals kommunistischer Länder in die weltwirtschaftliche Arbeitsteilung. Doch auch diese Entwicklung ist mit politischen Kräften nicht umzukehren – zum Glück.

Hier geht es weiter.

Der Aufwiegler

„Was diese Typen machen, ist versuchter Mord – und genauso müssen sie vor Gericht behandelt werden.“ Johannes Kahrs (SPD) über Steinewerfer bei Demonstrationen.

Ich hatte kurz die Hoffnung, dass hier wieder mal ein gelernter Sozialarbeiter posaunt. Aber nein, der Bundestagsabgeordnete Kahrs ist Jurist. Und er weiß es offensichtlich auch besser. Während ihn die Bild-Zeitung mit dem „Mord“-Zitat groß rausbringt, heißt es in der Presseerklärung des Seeheimer Kreises, das Steinewerfen sei „gefährliche Körperverletzung“. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Rostock auch die bislang angeklagten, (soweit die Urteile noch nicht rechtskräftig sind) vermeintlichen Steinewerfer verurteilt.

Aber es ist doch immer wieder aufschlussreich, wie Politiker wider besseres Wissens ihre Seele verkaufen. Und sogar das Risiko eingehen, dass ihnen mal einer an den Karren fährt. Zum Beispiel wegen Volksverhetzung. Auch wenn es da, in diesem Fall sage ich leider, auch einige juristische Probleme mit einer Verurteilung gäbe.

Kopftuch macht Lehrerin ungeeignet

Sie wurde in Duisburg geboren, sie ist deutsche Staatsangehörige; sie hat zwei Staatsexamen in Deutsch und Mathematik gut bestanden und auch schon an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule in Krefeld hilfsweise gearbeitet – aber Lehrerin werden darf Filiz M. nicht, auch nicht nur Beamtin auf Probe: Die 28-jährige ist muslimischen Glaubens und trägt deshalb ein Kopftuch. Das aber ist an einer regulären Schule ebensowenig erlaubt wie der Unterricht einer Nonne in ihrer Ordenstracht. Mit dieser Entscheidung stützt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Ansicht des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die angehende Pädagogin war schon von der Bezirksregierung abgelehnt worden. Die sah im Kopftuch keine, wie vom Schulgesetz verlangt, „erforderliche persönliche Eignung“ der Bewerberin. Nun versuchte Filiz M. schüchtern, die 2. Gerichtskammer umzustimmen. Statt des traditionellen Hidschab, des dunklen Stoffschleiers, trug sie ein beiges Tuch über Haar und Ohren, am Hinterkopf verknotet. Auch so oder mit einer langen Perücke könne sie sich ihre Lehrarbeit vorstellen.

Doch die Kammer verweigert selbst diesen Kompromiss von Form und Farbe. Die Wahl einer „modisch wirkenden Kopfbedeckung“ werde „gleichermaßen als Erkennungsmerkmal der religiösen Überzeugung wahrgenommen“. Es half auch nichts, das die Anwältin eine von der Verfassung vorgeschriebene Gleichbehandlung geltend machte – sie rügte, zwei Nonnen dürften in ihrer Ordenstracht unterrichten. Aber eben nicht an einer staatlichen Schule, hielt der Vorsitzende dagegen.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Berufung gegen das Urteil (AZ: 2 K 6225/06) zugelassen. (pbd)

Mittags in der Großbude

Nachhaltig an Großkanzleien hat mich bislang nur beeindruckt, dass die teilweise in ihren Eingangshallen gar keine Firmenschilder mehr haben. Sondern Projektoren, welche die Illusion eines Firmenschildes erwecken. Ich stelle mir dann immer den Anwalt vor, dessen Karriere im Foyer mit in einem kurzen Flackern endet. Während er noch seinen Schreibtisch räumt.

Wer mehr Einblicke in das Leben einer juristischen „Großbude“ nehmen möchte, sollte auf dieses neue Weblog umschalten. Sehr unterhaltsam, auch wenn ein Fake nicht auszuschließen ist.

Kostprobe vom heutigen Tag:

Beim Mittagessen ging es heute natürlich um die mitgeführten Sonnenbrillen. Die Gläser werden schon wieder kleiner gegenüber dem Frühjahr. Prada, Boss, Armani … RayBan fällt da eher negativ auf. Vor allem an Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten. Die Kollegin beeilte sich dann zu versichern, dass sie ihre Gucci im Auto hätte liegen lassen. Wer’s glaubt … Sie ist dann auch etwas früher gegangen. Morgen hat sie sicher eine Gucci. Hoffentlich regnet es.

Karlsruhe drückt sich

Die friedlichen G8-Demonstranten sind vor dem Bundesverfassungericht gescheitert. Das Gericht lehnt ihre Forderung, doch noch eine Demonstration in Gipfelnähe zu ermöglichen, ab.

Gegenüber dem angeordneten strengen Demonstrationsverbot haben die Verfassungsrichter erhebliche Zweifel:

Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts. Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist es insbesondere verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum in der Nähe des Ortes des G8-Gipfels bis an die Grenze der Verbotszone II auszudehnen und ein absolutes Demonstrationsverbot in der gesamten Zone am Tage vor und während der Durchführung des Gipfels in erster Linie auf das von der Behörde entwickelte Sicherheitskonzept zu stützen. An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.

Doch das Gericht sieht keine Notwendigkeit, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen. Begründet wird dies mit den „zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen“, also den gewalttätigen Auseinandersetzungen und der Gefahr, dass diese sich wiederholen. Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, sein ein „schwerer Nachteil“ für die Antragsteller nicht zu erkennen.

Der Schwarze Block kann sich heute gleich zwei Erfolge auf die Fahnen schreiben. Er hat der Versammlungsfreiheit einen Nackenschlag versetzt. Und er hat das höchste deutsche Gericht so in Angst und Schrecken versetzt, dass es meint, sich vor einer mutigen und notwendigen Entscheidung drücken zu können. Wenn man allerdings die aktuellen Meldungen liest, kann man dafür fast Verständnis haben.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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