Neu in der Mafia

Drei Zahnärzte und drei Vertreter der Krankenkassen haben sich abends zusammengesetzt, um die Qualität eines Zahnersatzes zu überprüfen. Das ist ein offizieller Ausschuss. Oder, wie ein Mitarbeiter der Krankenkasse am Telefon sagte, „für uns das Jüngste Gericht“.

Das Ergebnis der dreistündigen Sitzung: ein mehrseitiges, eingehend begründetes Gutachten. Keine Mängel feststellbar.

Wir haben uns den Hinweis erlaubt, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger möglicherweise von diesem Gutachten beeindruckt sein könnte. Und dass man in solchen Fällen wirklich was von Substanz einwenden muss. Also Argumente, die über Weisheiten wie „Die stecken alle unter einer Decke“, „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, „Das ist eine Mafia“ hinausgehen.

Wir gehören nun auch offiziell zur Mafia.

Scheißegal – weitermachen

Auf Watch Berlin kommentiert ein Experte den Dopingsumpf im Radsport:

Es widert mich an. (…) Dass man diese Taten eingestanden hat – und zwar nur, weil man es musste, und dann auch nur teilchenweise, und wenn dann auch nur die Teilchen, die nicht strafbar sind, das war ein erster Schritt, aber noch lange nicht genug. Dass man aber keine Konsequenzen daraus ziehen wollte, aber auch nicht ziehen musste, das ist ein Thema, das nicht nur die Sportler, sondern uns alle betrifft.

In was für einer Welt leben wir eigentlich, in der der Betrüger – und es geht auch um Milliarden in diesem Geschäft – nachdem er einfach sagt ’sorry, ich hab ein bisschen gedopt, das war nicht in Ordnung‘ nach dem Motto „Illegal – scheißegal“ weitermachen kann, als wäre nichts passiert? Nein, ehrlich gesagt, es kotzt mich an. Dieser Sport ist versifft und verseucht, und der Klärungsprozess ist nicht einmal der Rede wert. (…) Die Tour de France und die Radfahrer, die sollten alle mal Pause in die Pause gehen. Und alle, die damit zu tun haben, sollten sich Gedanken über Heuchelei und Doppelmoral machen, vor allem auch das ZDF und die ARD.

Wir danken Dr. Michel Friedman für diese offenen Worte.

(gefunden bei Buchstaben in Bewegung)

‚N neues Pferdschen

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Offen genügt nicht. „Strahlend“ sagt zu wenig aus. Und „sympathisch“ klingt wohl auch zu bieder. Das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen, laut Landesregierung ein Zeichen großer Prominenz, soll zu einem „zeitgemäßen Signet“ werden. Und damit das auch nun wirklich alle bis in den hintersten Winkel des Landes merken, steigern die Schöpfer mit großer Spracheleganz die Eigenschaften.

Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design nennen das neue Wappen „offener, strahlender und sympathischer“. Obwohl die Bevölkerung es noch gar nicht kennt, ist das neue Wappen seit dem 1. Mai bereits „ein starkes und plakatives Identifikationssymbol für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bürgerinnen und Bürger“.

Die Notwendigkeit zur Änderung ist augenfällig. Und zerfällt in zwei Teile. Zunächst die für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Ganz so, als habe das westfälische Ross im rechten Teil des hoheitlichen Symbols bislang wie eine Hyäne auf Hinterbeinen ausgeschaut, sind die Proportionen des Pferdes jetzt „der natürlichen Anatomie angenähert worden“.

Der Rhein, bislang angedeutet mit drei Flusskurven, zeigt nur knappe zwei. Die lippische Rose, einst mit ihren Blüten und Kelchblättern erkennbar, wirkt nun wie das Steuerrad eines Segelschiffs.

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Alt oder neu? Jedenfalls offiziell.

Anders im zweiten, den vornehmen Teil „für hoheitliche Anwendungen“. Da wirkt die Rose wie eine Rose. Der Rhein hat eine Art von Wellen. Und das westfälische Ross plötzlich einen kräftigen Mähnenkamm, mehr Haare am Schweif, sichtbare Muskeln – es reckt den Kopf mit offenem Maul.

In etwa diesem Zustand sehen sich dieser Tage auch die rund 262.500 Beamten und 113 000 Angestellten des Landes. Von ganz oben, der Staatskanzlei, kommt die schriftliche Unterrichtung. Sie geht über die Ministerien. Von da zu den Mittelbehörden. Hin zu den Behördenleitern. Und von denen geht die Weisung bis in die letzte Amtsstube, wo Menschen ob dieser geballten Bürokratie nur noch wimmern, wahlweise in Tränen ausbrechen: „Die Leitlinien zur Anwendung des Nordrhein-Westfalen-Designs sind Bestandteil des Kabinettbeschlusses vom 27. März 2007 und gelten verbindlich für den Bereich der Landesregierung, ihre nachfolgenden Behörden, die Landesbetriebe, Gesellschaften und Initiativen“.

Auf 44 Seiten folgen dann Vorgabe um Vorgabe. Unter dem Stichwort „Absenderfahne“ heißt es beispielsweise: „Das Wappen wird mit dem Abstand 1 x nach rechts bzw. ¾ zum oberen Formatrand positioniert“. Unter dem Stichwort „Typografie“ ist festgelegt: „Hausschrift des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Benton Sans in den Schnitten Regular, Medium und Bold“.

Selbstverständlich soll das damit beschriebene Papier auch eine Schablone haben. Für Briefbögen wird „Conqueror Smooth CX22 Diamantweiss, 80-120g/qm“ empfohlen. Für Einladungskarten dagegen „Munken Polar, Umschlag 300g/qm, Einleger 120 g/qm“. Es sei denn, es geht um hochwertige Einladungskarten. Dann, bitte, „Munken Pure“.

Nach alledem versteht sich fast wie von selbst: Briefformulare müssen „klar strukturiert“ sein. Und Telefaxbögen. Und Visiten- und Grußkarten. Und Informationen und deren Mappen. Und die Internet-Kopfzeile. Nicht zu vergessen, die Gestaltung für CD-Cover und –Label. Selbstverständlich auch Plakate. Und Broschüren, Landes-Urkunden. Und, ja doch, die Dokumentenvorlage der Korrespondenz des Ministerpräsidenten.

Der schreibt fiktiv an Manfred Mustermann, was das alles soll. Zitat: „Das Landesdesign unterstreicht durch ein sinnvolles Maß gemeinsamer Gestaltungselemente die Absender-Kompetenz, zugleich schafft es ein Höchstmaß an kreativer Anwendbarkeit und damit den idealen Freiraum für ressort-individuelle Profile und Themendarstellungen“.

Nichts verstanden? Etwa noch Fragen? Hier der Versuch der Erklärung, ebenfalls im Zitat: „Ein starkes Design, das die Marke Nordrhein-Westfalen prägen hilft, ist eine wesentliche Basis“. Dieser Satz gleicht der wichtigen Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Tatsächlich will die Landesregierung aus CDU und FDP das Land „mit Blick auf die Wirtschaftsförderung mit allen verfügbaren Argumenten immer wieder hervorheben“.

Das solle doch, bitteschön, über alle Parteigrenzen hinweg unbestritten sein, hieß es zu einer kleinen, besorgten Anfrage der Abgeordneten Sylvia Löhrmann (Grüne) vor zwei Monaten. Obwohl es vor drei Jahren schon ein neues NRW-Design gegeben hat, gebe es rund 50.000 Euro für einen Designleitfaden im Etat (über die Folgekosten kann nur spekuliert werden). Die Landesregierung jedenfalls mache sich Gedanken darüber, wie sie die Menschen ansprechen könne. Dazu lasse sich die Landesregierung fortwährend von Fachleuten aus der Politik, der Wirtschaft, aus dem Journalismus, aus der Wissenschaft, von Künstlern und Intellektuellen beraten.

Nun kennen wir das Ergebnis. Es ist offener, strahlender und sympathischer. Und der Steuerzahler wundert sich. (pbd)

Nachtrag: Die NRZ zeigt alt und neu im direkten Vergleich.

Besser leise töten

Wollte der Täter töten? Oder doch nur verletzen? Da kein Gericht in den Kopf eines Menschen reinschauen kann, muss aus äußeren Umständen auf den Vorsatz geschlossen werden. Je nachdem wie die Bewertung ausfällt, gibt das schnell etliche Jahre Gefängnis mehr.

In einem Prozess wegen versuchter Tötung vertrete ich den Nebenkläger. Dort kommt die Problematik derzeit wieder klar zutage. Das Stechen mit einem relativ kleinen Messer sagt erst mal nicht genug darüber, was der Täter eigentlich wollte. „Ich stech‘ dich ab, du Sau!“ Diesen mehrfach, noch dazu vor Zeugen ausgestoßenen Satz, dürfte der Angeklagte dagegen mittlerweile inständig bereuen.

Ich bin gespannt, was sich seine Verteidiger dazu einfallen lassen.

Der Ausnahmezustand als Regel

tagesschau.de interviewt den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum zur aktuellen Sicherheitsdebatte in Deutschland. Baum:

Es sind Ausnahmegesetze eingeführt worden. Das bedeutet, die Rechtsordnung ist vielfach zum Nachteil von Straftätern, Strafverteidigern und generell zum Nachteil ganz unverdächtiger Personen verändert worden. Der Ausnahmezustand, das hat Heribert Prantl zurecht festgestellt, ist seitdem zur Regel geworden. Wir haben eine Umkehrung der Beweislast. Und wir haben seit 30 Jahren eine unvergleichliche, in der Geschichte der Bundesrepublik vorher nicht gekannte polizeiliche Aufrüstung in unterschiedlichen Schüben erlebt. …

Es gibt jetzt eine lebhafte Debatte über das Grundrecht auf Demonstrationen. Es gibt eine lebhafte Debatte, ob der Staat das Recht hat, heimlich den privaten Computer zu durchsuchen. Da wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es gibt eine Diskussion, ob die Bürger es ertragen müssen, dass ihre Telefondaten sechs Monate gespeichert werden. Langsam wächst ein Bewusstsein, dass der Staat ein ganzes Netzwerk zur Beobachtung ganz unverdächtiger Bürger aufgebaut hat und der häufig zu hörende Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“ den höre ich nicht mehr so oft.

Vier Anwälte

Aus einem Terminsverlegungsantrag:

Die vier Rechtsanwälte dieser Kanzlei müssen an diesem Tage bereits an seit längerer Zeit feststehenden Terminen vor den Landgerichten Göttingen und Bonn und den Amtsgerichten Geldern und Heidelberg teilnehmen.

Im Briefkopf stehen vier Anwälte, hinter dem ersten aber auch ein † .

Gut, vielleicht haben sie Angestellte.

Magere Zinsen

Die Mietkaution betrug 10.000 Mark. Das sind 5.112,92 €. An den Vermieter gezahlt im Mai 1995. Ich habe mir von der Bank eine Aufstellung über die Sparbuchzinsen schicken lassen. Zu diesem Satz muss der Vermieter die Kaution mindestens verzinsen. Bis Januar 2007 sind 579,28 € Zinsen dazugekommen. In elfeinhalb Jahren.

Seit 1995 ist der Sparbuchzins schrittweise gefallen. Anfänglich gab es noch zwei Prozent. Derzeit zahlt die Bank noch 0,5 % – und das schon seit Juni 2003. Es ist wohl keine schlechte Idee, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass das Geld gewinnbringender angelegt wird. Zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Erste Worte aus Karlsruhe

Die ersten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Demonstrationen rund um den G8-Gipfel sind verkündet worden. Das Verfassungsgericht bestätigt die Anordnungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und gibt den Antragstellern nicht recht.

Die Beschlüsse umfassen aber „nur“ eine Mahnwache. Hier bemängelt das Gericht Fehler in der Antragsschrift. Außerdem geht es um eine Demonstration in der Nähe des Flughafens Rostock-Laage. Diese war genehmigt worden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Diese Auflagen hat das Verfassungsgericht bestätigt.

Über den Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Baggerarbeiten

Das law blog war einige Stunden nicht erreichbar. Hier die Erklärung:

Guten Morgen,

bei Baggerarbeiten in Nürnberg wurde eine der Haupttrassen des Energieversorgers N-Ergie beschädigt. Hierdurch kam es zu einem grossflächigen Stromausfall, von dem auch der Gebäudekomplex betroffen war, in dem sich unser RZ und Büro befindet. Die USVs haben funktioniert, allerdings hat die Dauer des Stromausfalls die Laufzeit der Akkus überschritten, wodurch es zu einem Ausfall kam. Wir sind aktuell dabei, die Systeme wieder hochzubringen.
Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

MfG.
Vollmar

Diejenigen müssen ein bisschen mitkriegen

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz hält es für wahrscheinlich, dass das vom Oberverwaltungsgericht Greifswald angeordnete strenge Demonstrationsverbot um den G8-Gipfel keinen Bestand haben wird. In einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur sagte Mahrenholz:

Das lässt sich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts doch ziemlich klar ausmachen, weil diese Rechtsprechung gesagt hat, das Ziel der Demonstration darf sein – legitimerweise und von Grundrechts wegen – der Ort der Veranstaltung. … Aber jedenfalls dürfen sie bis an diesen Ort heranrücken, mag der dann im Einzelnen abgezäunt sein. Und genau dies ist durch das OVG unmöglich gemacht worden, und deshalb meine ich tatsächlich, dass das Bundesverfassungsgericht, jedenfalls nach der bisherigen Rechtsprechung … ob sie nun Gründe haben, das zu ändern, weiß ich nicht, kann ich auch nicht abschätzen.

Aber die Frage ist, ob diese Sicherheitslage die Demonstrationsfreiheit praktisch zum Erliegen bringen kann, denn sechs oder zehn Kilometer – ich habe da unterschiedliche Angaben – entfernt zu demonstrieren, ist natürlich nicht das Gleiche, sondern es müssen diejenigen, die es angeht, wohl schon ein bisschen davon mitkriegen, ob das nun Sicht- und Hörweite ist oder nicht, das kann ich nicht so genau beurteilen. Es hängt auch von den örtlichen Gegebenheiten ab. Aber jedenfalls – sie müssen nahe am Ort des Geschehens sein. Das ist die Konsequenz, die das Gericht bisher gezogen hat und ich kann nur hoffen, dass dieses Gericht dabei bleibt.

Kleine Ablenkung

Ein Blogger hat als Dankeschön Zotter-Schokolade geschickt. 28 Tafeln! So viel habe ich doch gar nicht gearbeitet. Die Sichtung der Sorten war der Arbeitsmoral heute Nachmittag nicht unbedingt förderlich. Trotzdem vielen Dank in den Norden!

Mein Tipp: In einer Woche ist maximal noch eine Tafel übrig. Vermutlich Bergkäse Walnüsse Trauben.

Höhepunkt Familienfoto

Spreeblick weiß schon, wie der Gipfel läuft:

Mittwoch, 06. Juni 2007
11 – 18 Uhr
Erst kommt man an. Das dauert den ganzen ersten Tag. Kennt man ja. Füße vertreten, Rücken strecken, Bäuerchen machen vom seltsamen Flugzeug-Essen. Dann sind die Zimmer falsch gebucht, Tony Blair hat ein Einzelzimmer hinter der Kaiser-Augustus-Suite von Jacques Chirac* und möchte mit Tränen in den Augen den Reiseleiter sprechen. Wladimir Putin wird gesagt, das Hotel sei überbucht (tatsächlich hat man nur schlechte Erfahrungen mit russischen Geschäftsleuten gemacht, die ruinieren häufig Sofas mit Blut und Sperma), man könne ihm aber ein ganz reizendes Drei-Sterne-Hotel empfehlen, worauf Putin Blair vom Reiseleiter wegschubst und anfängt, diesen mit kyrillischen Buchstaben zu bewerfen.

Viel besser als das offizielle Programm.

LG Berlin: Keine globale Haftung für Kommentare

MeinProf.de hat ein erfreuliches Urteil errungen. Das Landgericht Berlin wies die Unterlassungsklage eines Professors ab, der sich gegen negative Bewertungen auf dem Portal wehren und den Betreibern eine Vorab-Prüfungspflicht aufs Auge drücken wollte.

Aus der Pressemitteilung von MeinProf.de:

Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer Brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.

Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.

Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab-Prüfungspflicht zugemutet werden.