Angeordnet

Aus einem Bußgeldbescheid:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich erklärt haben,

2. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von 0 Monat(en).

Wenn mich so ein Bußgeldstellenhansel richtig wütend macht, werde ich diese Phantomanordnung mal zum Gegenstand eines Einspruchs machen.