Geld her oder Lippenpflege

Bei Raub und räuberischer Erpressung unter Einsatz harmloser „Waffen“ muss ich immer vor der Verhandlung nachgucken, wie das jetzt geregelt ist. Gerade war mal wieder Anlass dazu, denn es geht um einen Überfall, bei dem eine Softair-Pistole verwendet wurde. Mit der kann man dem Gegenüber höchstens einen roten Fleck auf die Wange schießen, aber niemandem wirklich was zuleide tun.

Dummerweise sieht die Softair-Pistole exakt so aus wie die beliebteste Dienstpistole unserer Polizei. Hier hat der Bundestag vor einigen Jahren aufgerüstet: Wer mit einer echt wirkenden Scheinwaffe droht, kriegt beim Raub mindestens drei Jahre Gefängnis. Es kommt nur darauf an, ob die Scheinwaffe geeignet ist, das Opfer einzuschüchtern. Beliebtes Abgrenzungsbeispiel ist der in den Rücken gedrückte Labello. Der jedenfalls soll keine Scheinwaffe sein.

Drei Jahre dafür, dass das Raubopfer zu keinem Zeitpunkt an Leib oder Leben gefährdet war, sind happig. So viel zu unseren angeblich so laschen Strafgesetzen.

Immerhin bleibt noch die Möglichkeit eines minder schweren Falles. Der öffnet den Rahmen wieder nach unten bis auf die Mindeststrafe von einem Jahr. Womit Bewährung wieder greifbar wäre. Mit dem minder schweren Fall gehen Gerichte aber traditionell extrem sparsam um.

Das wird also spannend. Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ausgerechnet dieser Angeklagte hat aus bestimmten Gründen wirklich eine Chance verdient. Ich hoffe, das kann ich dem Gericht näherbringen.

Schon wieder eine Kleinanzeige

Ob es am Blog liegt, das sich ja zur Übermittlung subtiler Botschaften eignet? Oder am Gespräch mit dem Vater? Jedenfalls fand der Hausmeister die Wohnungsschlüssel heute in seinem Briefkasten. Nun gut, die Kaution reicht schon mal sicher für den Mietrückstand…

Wo Blogs doch so sinnvoll sind:

Möchte jemand angenehm in Uninähe Düsseldorf wohnen?

Kurzfristig wird ein Appartemant (ca. 26 Quadratmeter) in einer gepflegten und ruhigen Anlage frei. Früher war die Vermietung auf Studenten beschränkt. Seit Anfang 2000 gibt es jedoch keine Beschränkungen mehr. Das Publikum besteht jetzt aus Studenten, Mitarbeitern der Uni und der Uniklinik sowie Angestellten, die meisten davon wohl Wochenend-Pendler mit Job in Düsseldorf.

Das Appartement ist im zweiten Stock. Es hat eine Kochnische, einen Flur und ein gut eingerichtetes Badezimmer mit Dusche. Das Appartement liegt ruhig zum geräumigen, für Autos gesperrten Innenhof. Privatparkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Anlage wird von einem eigenen Hausmeister hervorragend gepflegt.

Zur Uni sind es drei Minuten zu Fuß. Es gibt mehrere Busanbindungen. Mit dem Auto ist man über die Münchner Straße (Zubringer) in wenigen Minuten in der Stadt bzw. auf den Autobahnen Richtung Köln, Wuppertal und Ruhrgebiet.

Das Rheinufer ist 300 Meter entfernt. Hinter der Anlage beginnt der Botanische Garten der Universität. Über die dortige Fußgängerbrücke kann man direkt den Südpark erreichen. Eine ideale Lage für jeden Läufer, der direkt vor der Haustür ins Grüne starten will.

Das sind keine leeren Werbesprüche. Ich habe in der Anlage selbst fast zehn Jahre gelebt.

Einzelheiten gerne über lawblog@gmx.de.

Brockhaus-Gedenken

Heute darf ich mich auch mal als Stifter Spender outen. Meine Brockhaus Enzyklopädie (siehe auch diesen Beitrag) wird künftig in der Geschäftsstelle der Wikipedia Deutschland stehen.

„Wenn uns schon ständig vorgeworfen wird, für das Ableben des Brockhauses verantwortlich zu sein, dann wollen wir wenigstens das Andenken bewahren und eine Brockhaus-Enzyklopädie für die Nachwelt konservieren“, hatte mir Wikimedia-Geschäftsführer Arne Klempert geschrieben.

Daran wirke ich doch gerne mit.

Anzeigen gegen Steinbrück und den BND

Zwei Berliner Juristen haben wegen Liechtenstein Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den Bundesnachrichtendienst erstattet, berichtet die Welt.

Sie sprechen von Untreue und Anstiftung zur Ausspähung von Daten und beklagen, dass sich der Staat mit Kriminellen zusammentut, um so den eigenen Bürger etwas nachweisen zu können. Einer der Anzeigemerstatter, der Berliner Strafverteidiger Ferdinand von Schirach, hofft auf ein späteres Verwertungsverbot. Er wird mit den Worten zitiert:

Bei allem politisch üblichen Populismus der Politiker sollte doch klar sein, dass es Rechtsstaat und nicht Empfindungsstaat heiß. Herr Zumwinkel ist mir recht gleichgültig, er ist nicht mein Mandant. Ganz und gar nicht gleichgültig ist mir jedoch die Dreistigkeit, mit der er im Rahmen eines Strafverfahrens vorgeführt und so die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten wird.

Mehr in einem Interview mit der Welt.

Mittlerweile kann man Details über Klaus Zumwinkels Steuererklärungen bei Spiegel online nachlesen. Nicht unbedingt etwas, das die Einschätzung des Berliner Rechtsanwaltes widerlegt.

Prozessführung über die Medien

Der Chef der Staatsanwaltschaft Koblenz scheint leicht genervt. Bei ihm rufen viele Journalisten an. Sie wollen wissen, gegen wen wegen Steuerhinterziehung ermittelt wird. Wahrscheinlich wird bei der Gelegenheit auch nach einem Terminkalender für Durchsuchungen bei Prominenten gefragt.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund darf und will keine Auskunft geben. Warum, erklärt er in einer Pressemitteilung:

… Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die vorherige oder „zeitnahe“ Unterrichtung der Medien über den Eingang entsprechender Ermittlungsverfahren oder über Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Festnahmen die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Strafverfahrens offensichtlich gefährdet, weil die Beschuldigten gewarnt werden und die Gelegenheit zur Beseitigung von Beweismitteln bekommen.

Zudem setzen sich die Strafverfolgungsbehörden in solchen Situationen nicht zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung der Unschuldsvermutung, der „Vorverurteilung“ sowie der „Prozessführung über die Medien“ aus. Entsprechende Auskünfte werde ich daher nicht erteilen und bitte, von solchen Anfragen abzusehen. Die Medien werde ich ggf. nach erfolgreicher Durchführung der Ermittlungen im Rahmen der durch das Steuergeheimnis gezogenen Grenzen über den Newsmailer der Justiz informieren.

An sich eine Selbstverständlichkeit. Aber darauf verlassen darf man sich auf dieses Ethos längt nicht mehr. Die „Behandlung“ des ehemaligen Postchefs war zwar krass, aber kein Einzelfall.

Richtig ist natürlich, dass Beschuldigte und ihre Verteidiger die Presse mitunter auch instrumentalisieren. Es gibt nur einen kleinen Unterschied. Die dürfen das.

(Link gefunden im Rechtblog)

Gefängnisnotstand kein aktuelles Phänomen

Die Gefängisse in Nordrhein-Westfalen waren überbelegt, das strapaziös belastete Personal musste zu viele Überstunden machen, die Aufsichtsämter praktizierten gegensätzliche Ansichten und stritten sich untereinander – so schilderte gestern der ehemalige SPD-Justizminister den Zustand des Jugendstrafvollzugs bei seinem Amtsantritt vor fünf Jahren.

Gestern wurde Wolfgang Gerhards als Zeuge im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehört, der politisch den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg vor gut zwei Jahren klären willl. Zuvor war Gerhards von Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) abgelöst worden, er will sie über die Mängel und Mißstände persönlich informiert haben: „Der Strafvollzug ist ein riesengroßes Problem!“

Die Lösung dazu habe er in vielen Einzelgesprächen und personellen Konsequenzen samt Analyse-Auftrag vorbereitet, sagte Gerhards: „Aber als ich ging, gab es noch kein Ergebnis.“ Auf konkrete Fälle von Gewalt in seiner Amtszeit von den damaligen Oppositionsparteien CDU und FDP angesprochen, zog sich Gerhards öfters auf Erinnerungslücken zurück: „Ich kannte nicht jede Einzelheit“. (pbd)

Zwei Riegel fürs Tempo

Mein Sony Vaio im Büro hat schon gute sechs Jahre auf dem Buckel. Mit der Zeit lief er immer langsamer. Neulich habe ich auch mal festgestellt, was die Hauptursache dafür ist: stolze 256 MB Arbeitsspeicher. Die dürften schon bei Anschaffung unterstes Limit gewesen sein.

Mein technikversierter Bruder hat mir zwei passende RAM-Riegel besorgt und diese kürzlich eingebaut. Was soll ich sagen? Mit 1 GB – mehr verträgt die Kiste gar nicht – ist der Computer wieder voll einsatzbereit. Zumindest für meine Zwecke. Mit Multimedia habe ich es ja ohnehin nicht so.

Was die Polizei sonst noch macht

Während es den Reichen und Mächtigen an den Kragen geht, muss die Polizei auch noch normale Kriminalität bewältigen. Sie warnt vor

Rechnungen eines vermeintlichen Erotik-Versandes, die zufälligerweise immer kurz nach dem Tod des angeblichen Bestellers eingehen;

unseriösen Scherenschleifern.

Wobei man zumindest den Scherenschleifern zugute halten, dass sie nicht alles, was auf den ersten Blick anstößig wirkt, auch gleich eine Straftat sein muss. Womit man auch gleich wieder bei den Reichen und Mächtigen wäre…

(Quelle der Links)

Ein Briefkasten ist überall

Mein Noch-Mieter (früherer Eintrag) ist verschwunden. Sagt zumindest sein Vater, der mich freundlicherweise angerufen hat.

Sein Sohn habe die Wohnung ausgeräumt und die Möbel bei den Eltern untergestellt. Irgendwann im Rahmen des Auszugs sei sein Sohn aber ein bisschen „ausgeflippt“ und habe eine Reise machen wollen. Wohin diese führt und wann sie endet, weiß der Vater nicht. Sein Sohn hat sich schon Wochen nicht mehr gemeldet.

Das klingt ja vielversprechend. Merkwürdig, wenn jemandem die Energie fehlt, einen Schlüsselbund auf den Postweg zu bringen. Aber noch wäre es ja nicht zu spät…

WLAN als Gefahrenquelle

Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danach wenigstens die Standardverschlüsselung aktivieren, ansonsten wird sein Funknetz als „Gefahrenquelle“ betrachtet.

Für berechtigte Nutzer des gleichen Computers bringt das Oberlandesgericht Düsseldorf einzelne Benutzerkonten ins Spiel. Diese sollen einem möglichen Urheberrechtsverletzer aus diesem Kreis den „Schutz der Anonymität“ nehmen. Wie das gehen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Bei Beobachtung der Filesharing-Netze können lediglich IP-Adressen abgegriffen werden und keine Hinweise darauf, welcher PC oder gar welches Benutzerkonto online war.

Überdies soll es ja auch Haushalte geben, deren Mitglieder eigene PCs und Notebooks haben. Innerhalb der Gruppe zugelassener Nutzer eines Computers oder des WLANs die Anonymität aufzuheben, würde eine Vorratsdatenspeicherung auf Mikroebene erfordern. Das wären in der Tat schöne Aussichten gerade für Familien, in denen Vertrauen praktiziert und zur Freiheit erzogen wird.