Nicht übereinstimmende Daten

Der Portierungsauftrag für meine Handynummer war ein schönes Stück Arbeit. Alte Vertragsunterlagen raussuchen, zwischen Kunde und „Rechnungsempfänger“ unterscheiden, die Angaben exakt übertragen. Immerhin ist ja bekannt, dass der alte Anbieter, der die Nummer abgeben soll, gern kleinkariert agiert.

Dass Vodafone, wo ich die Nummer gekündigt habe, allerdings noch ein wenig weiter geht, hätte ich nicht gedacht. Obwohl ich die Daten wirklich fehlerlos in den Umzugsantrag eingetragen hatte, kriegte der neue Anbieter eine Absage von Vodafone. Angeblich stimmten die Daten nicht überein; die Portierung wurde abgelehnt.

Ich rief also am Samstag die Vodafone-Hotline an. Mit einer freundlichen Dame ging ich die Vertragsdaten haarklein durch. Ergebnis: Es gibt keine Abweichung. Mit dem Versprechen, die Sache noch mal an die Fachabteilung zu geben, gab ich mich nicht zufrieden. Vielmehr setzte ich noch eine kleine Mail ab, in der ich den Sachverhalt schilderte und eines klar stellte:

Sollte die Portierung nicht bis spätestens 11. August 2009 bestätigt werden, kündige ich auch noch ohne jede weitere Diskussion die bei Ihnen verbliebene, von meiner Kollegin genutzte Rufnummer unseres Büros (0172-245….).

Heute, am Montag, ging um neun Uhr ging die Nachricht des neuen Anbieters ein: Vodafone hat der Portierung zugestimmt, die Rufnummer wird pünktlich zum Ablauf der Kündigungsfrist umgeschaltet.

Angeblich nicht übereinstimmende Daten waren anscheinend plötzlich kein Thema mehr.

Sinnfreier Raum

Das Internet – ein „rechtsfreier Raum“? Ein Glanzlicht in der Debatte gab es heute morgen im ZDF-Morgähnfernsehen zu bewundern. Kerstin Kullmann vom Spiegel fasste den aktuellen Spiegel-Titel ebenso wirr zusammen, wie er geschrieben ist.

„Ich muss jetzt in die Tiefgarage“

Rechtsanwalt Christian Kah, der sich selbst für „bekannt“ hält und sich als „Scheidungspapst“ tituliert, bevor er demnächst die Weltherrschaft übernimmt, hat nach eigenen Angaben schon eintausend Scheidungen gemacht. Eintausend! Wer das Familienrecht kennt, weiß: So was färbt ab, da hilft auch nichts von Ratiopharm.

Ursprünglich hatte ich den verwegenen Plan, Christian Kah selbst zu befragen. Doch dann fehlte mir der Mut, weil ich eben nicht weiß, in welche Richtung so was abfärbt.

Zum Glück kam Leah Hirschfelder, wer auch immer das sein mag, und stellte ein Interview mit Christian Kah als Pressemitteilung auf dessen Homepage. Leider war es fürs law blog nicht möglich, noch schnell die Exklusivrechte an dem bahnbrechenden Gespräch zu erwerben.

Dennoch möchte ich den Lesern nicht vorenthalten, wie großartig man sich als Anwalt fühlt, wenn einen der eine oder andere erkennt und ein persönliches Gespräch wünscht. Bis zum ersten Kniefall ist dann auch nicht mehr weit. Mein ausdrücklicher Dank gilt der überaus couragierten Leah, verbunden mit der Hoffnung, dass es nichts Ansteckendes war.

Ich rufe also aus sicherer Distanz Außenreporterin Leah, die mit Christian „The Divorce Pope“ Kah auf dem Schlossplatz einer deutschen Mittelstadt steht und versucht, vor Aufregung nicht zu zittern.

“Herr Rechtsanwalt Kah, Sie reisen heute extra aus Jena zum Gerichtstermin nach Karlsruhe an. Lohnt sich der weite Weg?”

RA Kah:
“Der Weg ist nicht entscheidend. Ich begleite jeden Termin persönlich, wenn es die Zeit zulässt. Viele Mandanten legen gerade auf die persönliche Betreuung großen Wert.”

“Sie sind mittlerweile in Deutschland sehr bekannt und werden mit Anfragen sicher überhäuft. Wie gehen Sie mit den vielen persönlichen Anfragen um?”

RA Kah:
“Uns erreichen jeden Tag viele Anfragen, die ich stets persönlich beantworte. Manche Antworten werden durch mich diktiert und dann an den Mandanten versandt. Andere Anfragen werden von mir ganz persönlich eingetippt.”

“Wie wirkt sich Ihre plötzliche Popularität auf die tägliche Arbeit aus. Gibt es Veränderungen in Ihrem Leben?”

RA Kah:
“Es hat sich im Grunde nichts geändert. Ich liebe meinen Beruf und versuche, jede Scheidung möglichst ohne Streit durchzuführen. Es ist schon schmeichelhaft, wenn der ein oder andere mich erkennt und ein persönliches Gespräch wünscht. Am liebsten trete ich aber ohne weiteres Aufsehen auf.”

“Wir danken Ihnen für das kurze Gespräch hier in Karlsruhe und wünschen Ihnen alles Gute für den weiteren beruflichen Werdegang.”

RA Kah:
“Viele Dank. Jetzt muss ich aber in die Tiefgarage unterm Schlossplatz. Die 30 Grad Celsius heute reichen schließlich. Ich hoffe, wir sehen uns demnächst wieder.”

Das Interview fand auf dem Karlsruher Schlossplatz statt.

Einen Tick zu viel getrickst

Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist ein wesentliches Element des Rechtsstaats. Egal was dem Täter vorgeworfen wird, der Staat darf ihn nicht menschenunwürdig behandeln und ihn nicht austricksen. Nicht übermäßig austricksen, füge ich hinzu. Wo die Grenzen vermeintlich pfiffiger Ermittler überschritten sind, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Leider belegt die Entscheidung auch, in welchem Umfang für manchen Strafverfolger der Zweck mittlerweile die Mittel heiligt.

Ein Mann marokkanischer Herkunft saß in Untersuchungshaft. Er wurde verdächtigt, seine Geliebte umgebracht zu haben. Da diese aber spurlos verschwunden und die Beweislage entsprechend dürftig war, kamen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf eine besondere Idee: Entgegen allen Regeln der Untersuchungshaft sollte ausgerechnet dieser Beschuldigte sonderbehndelt werden, und zwar überraschenderweise besonders freundlich. Ihm wurde erlaubt, mit seiner Ehefrau allein und auf marokkanisch zu sprechen.

Was man dem hocherfreuten Beschuldigten nicht gesagt hat: Das Besuchszimmer, in das er sich mit seiner Frau zurückziehen durfte, war verwanzt. Die aufgenommenen Gespräche dienten im Prozess als Beweismittel gegen den Mann.

Solche Tricksereien gehen dann doch zu weit, urteilt der Bundesgerichtshof:

Die Ermittlungsbehörden haben sich aber in einer Situation, in der dem Angeklagten ein Ausweichen auf ein von ihm selbst gewählten Gesprächsort nicht möglich war, nicht darauf beschränkt, die Gespräche des Angeklagten zu seiner Ehefrau akustisch zu überwachen. Sie haben vielmehr bewusst eine von den üblichen Abläufen in der Untersuchungshaft derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des Angeklagten ausgenutzt wurde.

Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation – gezielt – zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten herbeigeführt. Im Rahmen ihres Vorgehens haben die Ermittlungsbehörden mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem Angeklagten den Eindruck vermittelt, er erhalte nun eine Sonderbehandlung und dürfe sich völlig ungestört und ohne jegliche Überwachung mit seiner Ehefrau – noch dazu in marokkanischer Sprache – unterhalten. …

Angesichts dieser Einwirkung auf das Vorstellungsbild des Angeklagten, die ihn zu der Fehlvorstellung gelangen ließ, die Besuche würden nicht überwacht, ist das Vorgehen der Ermittlungsbehörden unter gezielter Ausnutzung der besonderen Situation des Untersuchungshaftvollzuges zur Erlangung einer prozessverwertbaren Selbstbelastung des Angeklagten schon vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich verankerten Verbots eines Zwangs zur Selbstbelastung („nemo tenetur se ipsum accusare“) bedenklich.

Die Tonbänder dürfen nun nicht verwertet werden. Dennoch, ein Schaden für den Rechtsstaat bleibt. Man muss sich nur vergegenwärtigen, diese Aktion hat nicht etwa ein übereifriger Polizist allein durchgezogen. Vielmehr wurde sie über die gesamte befasste Justizkette – vom Polizeipräsidium, über die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsrichter bis zu den Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt – ausgetüftelt, abgesegnet und tatkräftig umgesetzt. Niemand hatte offenbar Zweifel an dem, was er tut. Oder, vielleicht noch schlimmer, nicht den Mut nein zu sagen.

(Urteil vom 29. April 2009, 1 StR 701/08)

NRW-Justiz räumt mal wieder auf

„Massive Fehler“ und „schwerwiegende persönliche und organisatorische Versäumnisse“ bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach hat Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) eingeräumt. Sie bestätigt damit eine fünf Jahre lange Pannenserie.

Heinrich F., der ehemalige und inzwischen versetzte Behördenleiter, habe jahrelang Pfuschereien geduldet und unter der Decke gehalten. Während gegen ihn und eine beteiligte Staatsanwältin nur Disziplinarverfahren eingeleitet werden, muss sich eine Justizangestellte strafrechtlich verantworten. Ihr wird Strafvereitelung im Amt vorgeworfen, weil auch durch ihre Fehler ein verurteilter Kinderschänder nicht in Haft kam und ein mutmaßlicher Sexualstraftäter aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Um derlei zu verhindern, soll sich eine Sonderdezernentin künftig speziell um mutmaßliche Sexualstraftätter kümmern. Heinrich F. wird nicht mehr nach Mönchengladbach zurückkehren, wenn doch, allenfalls in seiner Stammrolle als karnevalistische Ulkfigur „Balderich“: „Der Wechsel an der Behördenspitze und die konsequente Aufarbeitung von Fehlern aus der Vergangenheit sind der einzig richtige Weg, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere funktionierende Justiz zu erhalten“, sagte die Ministerin.

Es ist allerdings offen, wann die Ermittlungen abschlossen sind. (pbd)

Früherer Bericht im law blog

Backpulver nicht inklusive

Nach dem Besuch im Nachtclub vermisst mein Mandant seinen Pass. Der muss ihm wohl aus der Brieftasche gefallen sein. Seltsam nur, dass die Brieftasche in der Anzuginnentasche steckte. Die Jacke hatte der Mandant im Spiegelzimmer ordentlich auf einen Sessel gelegt. Wahrscheinlich geschah der bedauerliche Verlust, als er gerade das Marmorbad besuchte und unter der Regensimulationsdusche relaxte. Schuld wird wohl ein Erdbeben sein.

Glücklicherweise hat die Managerin des Etablissements den Pass gefunden. Wahrscheinlich, als sie wieder das Backpulver wegschloss, welches man als Stammkunde ordern kann. Weniger erfreulich ist allerdings, dass sie die Rückgabe des Passes von einer, nun ja, beachtlichen Aufwandsentschädigung abhängig macht. Dabei hat der Abend meinen Mandanten schon 2.000 Euro gekostet, Backpulver nicht inklusive.

Bedauerlicherweise geht die Wirtschafterin nicht ans Telefon. Ob sie meine Nummer noch von unserer letzten juristischen Konfrontation kennt? Anlässlich dieses Streits haben wir nicht nur philosophische Nachtgedanken ausgetauscht. Wobei ich, was die Beschimpfungen angeht, nur den zweiten Platz belegte. Das wurmt heute noch.

Ich überlege jetzt, ob ich wirklich Lust habe, ein mehr oder weniger höfliches Fax an die „Betreibergesellschaft“ zu schicken und Fristen zu setzen. So wie ich den Laden kenne, besteht das große Risiko, dass von den vertretungsberechtigten Organen immer noch keines lesen kann.

Ach was, ich fahre heute abend einfach mal vorbei. Meinen Bodyguard für solche Fälle hole ich vorher bei McFit ab.

Ein Schlaglicht

In einem Interview mit Johannes Boie von der Süddeutschen Zeitung habe ich zum Thema Kinderpornografie gesagt:

Tatsächlich gibt es weltweit keine Filmstudios, die für Geld Kinderpornos drehen. Das gesamte neuere kinderpornografische Material besteht aus dem alltäglichen Missbrauch in der Familie, in der Nachbarschaft, in Schulen und in sonstigen privaten Umfeldern. Die Täter dokumentieren den ohnehin stattfindenden Missbrauch.

Und:

Da sind Kinderschänder am Werk, die ihre kriminelle Tat in Bild und Ton dokumentieren. Dabei handelt es sich oft um Missbrauch in der Familie oder im Bekanntenkreis. Das sind keine Profis, sondern, so schrecklich es klingt, ihre und meine Nachbarn – aus allen Ländern der Welt.

Ich weiß, dass diese Aussagem im diametralen Gegensatz zu den Behauptungen vieler Politiker und Kriminalbeamter stehen. Diese behaupten, es gebe eine Kinderpornoindustrie; mit dem Material würden Millionen verdient.

Wer „dienstlich“ nichts mit diesem Gebiet zu tun hat, kann diese gegensätzlichen Auffassungen nur schwer überprüfen – ohne sich strafbar zu machen. Nun ist es ausgerechnet das Bundeskriminalamt, welches einen authentischen Blick auf das ermöglicht, was ich mit „dokumentiertem Kindesmissbrauch“ meine.

Seit heute fahndet die Behörde öffentlich nach einem 35 bis 45 Jahre alten Mann, der mehrere Jungen im Alter von 5 bis 7 Jahren missbraucht haben soll. Auf der Webseite des BKA heißt es:

Dem BKA liegen 42 Videos vor, die den Täter … in verschiedenen Zimmern zeigen, wobei der Täter teilweise auch Gewalt eingesetzt hat. Die Videofilme wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit vor allem im Jahr 2006 vom Täter aufgenommen und anschließend im Internet verbreitet.

Neben Videosequenzen und einer Stimmprobe veröffentlichen die Fahnder auch Beschreibungen der Zimmer, in denen der Missbrauch stattfand:

– Wohnzimmer mit lebensgroßer, dreidimensionaler Clownfigur
– Zimmer mit Tapete, die Dinosaurier zeigen
– Zimmer mit präparierten Hirschköpfen als Wandschmuck und einem Modellsegelschiff im Wandregal.

Ein Blick auf den Fahndungsaufruf lohnt sich, wenn man aus erster Hand die oben beschriebenen, konträren Auffassungen im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten überprüfen will.

Er ist sicher nur ein Schlaglicht, aber ein – aus meiner Sicht – bezeichnendes.

Nachtrag: Wer die Seite des BKA nicht anklicken möchte, findet die Informationen zum Beispiel auch bei Spiegel online und in vielen anderen Onlinemedien.

Ein Quantum Ehrlichkeit

Baden-Württembergs SPD-Chefin Ute Vogt hat dem Mannheimer Morgen erklärt, wie das so kam mit dem Gesetz für Internetsperren:

Die SPD erboste die junge Internet-Gemeinde mit dem Gesetz gegen Kinderpornografie. Ein Fehler?

Vogt: Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der Großen Koalition zugestimmt haben. Viele Abgeordnete haben sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst und wissen nicht, inwieweit Internet-Sperren zielführend sind – und inwieweit eben nicht.

Also nicht bei Kinderpornografie?

Vogt: Da lassen sich Sperren in der Regel technisch sehr leicht umgehen. Ich bin froh, dass wir in der SPD eine junge Gruppe haben, die sich mit dem Internet beschäftigt. Und die warnen, dieses Gesetz würde nur einen Schritt hin zur Zensur im Netz bedeuten. Gut, dass es nun auf Eis liegt und wohl nicht mehr in Kraft treten kann.

Warum hat die Bundestagsfraktion denn überhaupt zugestimmt?

Vogt: Viele hatten sicher einfach Angst vor der Schlagzeile: „SPD will nichts gegen Kinderpornografie tun.“

Viel Love, wenig Film

Lovefilm.de ist nach eigenen Angaben Europas größter DVD-Verleih. Auch wenn die Firma schon angeblich eine Million zufriedener Kunden hat, möchte sie natürlich weiter wachsen. Gerade unter Zuhilfenahme des Internets. Aber so richtig „2.0“ ist sie mit der Kundenwerbung noch nicht – eine Gutscheinaktion scheint Lovefilm jetzt jedenfalls über den Kopf zu wachsen.

Andreas H. las auf myDealZ.de, dass Lovefilm jedem Kunden 60 Tage lang gratis mit Filmen beliefert. Einzige Bedingung: Registrierung und Eingabe eines Gutscheincodes. Der Code war freundlicherweise mit angegeben. Andreas H. gab also brav seine persönlichen Daten an, tippte den Gutscheincode ein und wurde am Montag für 60 Tage freigeschaltet. Die ersten Filme an ihn gingen auch raus.

Die anfängliche Begeisterung über Lovefilm legte sich aber, als Andreas H. einen Tag später Post von der Firma erhielt:

Der von Ihnen benutzte Gutschein-Code für eine kostenfreie Gratisprobe unseres Online DVD Verleihs entstammt einer Aktion, die sich für eine limitierte Zeit an einen fest definierten Kundenkreis richtete. Zu unserem Bedauern ist der Gutschein-Code in massiver Form ohne Autorisierung unsererseits im Internet kommuniziert und verbreitet worden.

Um weiteren Missbrauch zu verhindern, wurden die viral verbreiteten Codes zwischenzeitlich seitens Lovefilm storniert.

Trotz dieser Maßnahme, für die Lovefilm um „Verständnis“ bittet, wolle man Andreas H. als Kunden gewinnen:

(Wir) bieten Ihnen daher eine 14-tägige Gratisprobe an. Das Ende Ihrer Gratisprobe können Sie in dem Bereich „Mein Konto“ auf unserer Webseite entnehmen.

Die 14-Tages-Gratisprobe ist nun aber nichts besonderes. Die kann jeder Kunde buchen, der sich auf die Webseite von Lovefilm verirrt.

Andreas H. ist angesäuert. Ein Online-Unternehmen bringt einen offensichtlich nicht limitierten und auch nicht personengebundenen Gutscheincode für ein attraktives Angebot in Umlauf und wundert sich dann, dass dieser Gutschein im Internet „ohne Autorisierung“ die Runde macht – und Kunden das Angebot sogar nutzen. Wer kann so was ahnen!

Was Andreas H. auch nur ungern auf sich sitzen lässt, ist der ziemlich offen ausgesprochene Vorwurf, er gehöre zum gar nicht gemeinten Personenkreis und habe das Angebot damit quasi missbraucht. Lovefilm hätte ja die Möglichkeit gehabt, seinen Code erst gar nicht zu akzeptieren. Aber erst die Aktion eröffnen und dann nachträglich das Angebot um knapp drei Viertel zu stutzen, mutet schon seltsam an. Unter gutem Stil versteht Andreas H. jedenfalls etwas anderes.

Für einen 14-tägigen Test hätte sich Andreas H. auch gar nicht registriert. Viel zu aufwendig. Er hofft jetzt, dass Lovefilm wenigstens seine Kundendaten löscht und ihn mit Werbung verschont.

Einen neuen Gratisgutschein würde er allerdings weitergeben. An jemanden, den er nicht leiden kann.

Das sittliche Empfinden der Allgemeinheit

Die Würde der Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit sind der Grund, warum Gunther von Hagens in seiner Körperwelten-Schau keine plastinierten Leichen beim Geschlechtsakt zeigen darf. Ursprünglich wollte er das Paar ab Donnerstag in Augsburg präsentieren, berichtet die Süddeutsche Zeitung. In einem gesonderten Raum, zugänglich erst ab 16 Jahren.

Die Stadt Augsburg habe die Ausstellung der liebenden Leichen nun verboten und den Sofortvollzug angeordnet.

Ich habe die Schau mal gesehen. Auch wenn man Gunther von Hagens weder persönlicih mögen noch seine Marketingmethoden im Detail gutheißen muss – die Körperwelten eröffnen einen ziemlich einmaligen Blick auf den menschlliche Körper. Wobei für mich die Schau zurückblickend wenig mit dem Tod zu tun hatte, dafür umso mehr mit dem Leben. Und dieser nachhaltige Eindruck wird eben gerade auch dadurch geweckt, dass von Hagens seine Exponate wie im „wirklichen Leben“ zeigt.

Ich erinnere mich an eine werdende Mutter, die mit dem ebenfalls verstorbenen Kind im Bauch gezeigt wurde. Wieso im Vergleich hierzu ausgerechnet eine Darstellung von einer so natürlichen Sache wie Sex verboten werden muss, kann ich persönlich nicht nachvollziehen. Aber wenn die Oberen der Stadt Augsburg wissen, wie die „Allgemeinheit“ in Augsburg heute sittlich tickt, muss man ihnen dies wohl glauben.

Oder drüber lachen.

Via Flurfunk

Stellen Sie sich vor, der Chefarzt ordnet eine Vollnarkose an. Aber die Krankenschwester gibt nur Sauerstoff. Unvorstellbar? Ungefähr wie das, was ich gerade gehört habe:

Die Ermittlungsrichterin lehnt es ab, eine Durchsuchung zu genehmigen. Das versteht der Staatsanwalt, der telefonisch den Antrag stellt, zu 100 %. Er gibt die Entscheidung der Richterin an die Polizei weiter. Aber weil die Beamten schon vor der Tür des Beschuldigten stehen, ignorieren sie das Wort der Richterin und durchsuchen. Spätere Begründung laut Durchsuchungsprotokoll: Gefahr im Verzuge.

Über den Flurfunk habe ich schon vor einiger Zeit gehört, dass sich genau dies hier in der Region zugetragen haben soll. Nun scheint der Fall bei mir angekommen zu sein.

Mal sehen, was die Akteneinsicht ergibt. Eine gewisse Spannung kann ich nicht verleugnen.