Arbeit im Urlaub – mit Vergnügen

Bei Dienstreisen war das Finanzamt bisher immer streng. War auch ein klein wenig Urlaub dabei, beteiligte sich der Fiskus mit keinem Cent. Der Bundesfinanzhof hat das Alles-oder-nichts-Prinzip für unzulässig erklärt. Auch für Reisen mit gemischter beruflicher und privater Veranlassung dürfen nun Kosten geltend gemacht werden, berichtet die Financial Times Deutschland.

Das lese ich gern. Meine Ferien führen mich ja fast immer ans gleiche Ziel. Dabei bleibt es natürlich nicht aus, dass ich Deutsche kennen lerne, die zwar schon in der Sonne wohnen, aber noch das eine oder andere Ermittlungsverfahren in der Heimat zu erdulden haben oder einen Rechtsstreit führen. So hat sich auch schon manches Mandat ergeben.

Besprechungen 9.500 Kilometer vom Kanzleisitz machte ich natürlich auch bisher gern. Sofern sich aber künftig das Finanzamt an den Reisekosten beteiligt, werde ich das mit Vergnügen als ausbaufähig betrachten.