Nicht gedient

Lese gerade das Urteil aus einem vor kurzem beendeten Prozess. Die Richter haben folgendes aufgeschrieben:

Ferner hat die Kammer berücksichtigt, dass der Angeklagte nur bei einer Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt die Chance hat, seine berufliche Tätigkeit fortführen zu können. Die Kammer ist der Auffassung, dass der Allgemeinheit mit der absehbaren Vernichtung der beruflichen Existenz des Angeklagten nicht gedient ist. Nur wenn der Angeklagte seinen Beruf ausüben kann, besteht die Chance, dass er den entstandenen Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht wird vollständig ausgleichen können.

Dagegen ist ja wohl mal gar nichts zu sagen.