Der vermeidbare Knastaufenthalt

Die Sache fiel eigentlich harmlos an. Aber jetzt muss ein junger Mann womöglich unnötig in den Knast.

In einer Anhörung ging es darum, ob die Bewährung des Betroffenen widerrufen wird. Schon diesen Termin hatte die damalige Verteidigerin wohl schlecht vorbereitet. Jedenfalls brachte sie laut Protokoll keines der Argumente, die eigentlich auf der Hand lagen.

Zum Beispiel wies die Anwältin nicht darauf hin, dass der Bewährungsbeschluss selbst unwirksam sein dürfte. Die Auflagen waren nämlich viel zu schwammig formuliert. „Nach besten Kräften“ sollte der Betroffene zahlen, um einen Schaden wiedergutzumachen. Der Beschluss erwähnte aber mit keinem Wort, in welcher Höhe der Betroffene zahlen sollte und wie groß der Schaden überhaupt war. Wenn ein Beschuldigter aber überhaupt nicht weiß, was von ihm verlangt wird, kann man ihn normalerweise auch kaum auf einen Verstoß festnageln.

Überdies hatte der Betroffene sogar Zahlungen geleistet. Doch für die gab es im Termin keinen Beleg, deshalb wollte sie der Richter nicht berücksichtigen. Nun gut, offenbar hat man sich dann ins Schicksal gefügt, den Richter entscheiden lassen und das Heil in der sofortigen Beschwerde gesucht. Die Anwältin legte diese Beschwerde zwar ein. Außerdem sah sie sich die Akte an. Mit Rücksendung der Akte teilte sie aber nur mit, sie werde die Beschwerde noch begründen. Eine Frist nannte sie nicht.

Das Landgericht hat knapp drei Wochen abgewartet. Dann wurden die Richter ungeduldig. Sie kloppten die Beschwerde mit knappen Worten in die Tonne. Das wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht passiert, hätte die Verteidigerin in dieser Zeit wenigstens mal die Zahlungsbelege nachgereicht.

Das machte sie erst, nachdem sie den ablehnenden Beschluss des Landgerichts erhielt. Im Rahmen einer „sofortigen Beschwerde“. Dummerweise ist eine derartige Beschwerde, die ja eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde und somit doppelt gemoppelt wäre, überhaupt nicht möglich. Sie ist schlicht unzulässig.

Ich habe dann noch einiges probiert. Dazu gehörte eine Gehörsrüge. Unter anderem wies ich darauf hin, dass die Anwältin eine Begründung angekündigt hatte. Unter diesen Umständen hätte das Gericht ja auch mal nachfragen oder von sich aus eine Frist setzen können, nach deren Ablauf es zu entscheiden gedenkt.

Daneben Wiedereinsetzungsgesuche und der Appell, doch wenigstens von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Bewährungsbeschluss selbst unwirksam sein dürfte – was Richtern ja auch auffallen könnte, ohne dass sie von einer Verteidigerin darauf gestoßen werden.

Die Gehörsrüge wurde verworfen. Das Landgericht meinte, bereits eine (!) Nachfrage überspanne seine Fürsorgepflicht. Woraus man wohl den Schluss ziehen darf, dass dieses Gericht keine Fürsorgepflicht kennt. Dass letztlich nun ein Verurteilter für den Fehler seiner Verteidigerin ins Gefängnis muss, war der Strafkammer noch nicht mal eine ausdrückliche Überlegung wert.

Gegen die Verwerfung der Gehörsrüge war dann wieder eine Beschwerde möglich. Aber auch das Oberlandesgericht zeigt sich ungerührt. Es reiche aus, wenn das Gericht für einen Zeitraum wartet, „innerhalb dessen eine beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen zu erwarten gewesen wäre“.

Diese Aussage ist wiederum so schwammig, dass sich wenigstens, wenn auch eher im kafkaesken Sinne, der Kreis zum Bewährungsbeschluss schließt. Leiden darf jetzt der Verurteilte – sofern nicht noch nach das Bundesverfassungsgericht ein Einsehen hat.

Immerhin kann der Betroffene ja noch seine frühere Verteidigerin auf Schadensersatz verklagen. Die hat es übrigens bis heute noch nicht mal für nötig gehalten, ihm mit einer Erklärung zur Seite zu springen, warum sie die erste Beschwerde nicht begründet hat.

Warum ich bei McFit nicht kündige

Einige aufmerksame Leser haben ihn mir zugeschickt – den gerade kursierenden Boykottaufruf gegen McFit. Das ist die Fitnesskette, welche die Loveparade gesponsort hat. McFit-Gründer und Geschäftsführer Rainer Schaller ist auch Chef der Lopavent GmbH, welche die Loveparade seit 2006 veranstaltet.

Den Lesern ist nicht verborgen geblieben, dass ich zwar meistens (besser gesagt: wenn überhaupt) in einem anderen Sportstudio trainiere, aber halt auch eine Art Zweitmitgliedschaft bei McFit halte. Nicht nur, weil McFit ganzjährig 24 Stunden geöffnet hat. Sondern weil man auch problemlos in jedem der rund 120 Studios in Deutschland trainieren kann und, wegen des Baukastenprinzips, sich noch nicht mal eingewöhnen muss.

Sollte, ja muss man McFit nach dem Wochenende nun den Rücken kehren? Fest steht zunächst, dass es ohne diese Firma die Loveparade in diesem gigantischen Maßstab nicht mehr gegeben hätte. McFit setzte 2006 die Geldspritze an, als die Besucherzahlen der Loveparade rückläufig und die Veranstalter zerstritten waren.

Bewegt hat Schaller dabei nicht nur sein Faible für elektronische Musik. Er suchte ein Marketinginstrument für seine aggressiv expandierende Fitnesskette. „Wir wollten mit einem relativ kleinen Budget einen hohen Bekanntheitsgrad (für McFit) erzielen. Wir haben uns lange überlegt, was wir denn Verrücktes machen können, um bekannter zu werden. Wir haben uns für die Love Parade entschieden“, wird er in einem Porträt des Spiegel zitiert.

Ohne das Geld von McFit wäre das Duisburger Spektakel also wohl ausgeblieben. Schon deshalb müsste man heute nicht über 19 Tote trauern und 500 Verletzte beklagen. Aber daneben, und das ist maßgebender, gibt es auch die konkreten, schon heute erkennbaren Fehler bei der Planung und Organisation der Loveparade 2010. Es wurde zwar viel Geld in die Technik gesteckt (Video), aber dafür an der Sicherheit gespart. Und zwar in einer Art und Weise, die mir – trotz Unschuldsvermutung- ganz persönlich eine Strafe und ordentliche Schadensersatzzahlungen für Rainer Schaller, aber ebenso für den Duisburger Oberbürgermeister, seinen Sicherheitsdezernenten und andere noch nicht so recht ins Blickfeld gerückte Personen außerordentlich sympathisch erscheinen lassen.

Aber ist das jetzt auch ein Grund, den Vertrag bei McFit zu kündigen? In keinem der Studios habe ich bisher einen Umgang mit der Sicherheit wahrgenommen, der auch nur ansatzweise annehmen lässt, das System Loveparade könne auch für die Trainingsräume gelten. Die Trainer, mit denen man schon mal ein offenes Wort wechseln kann, werden sicher nicht mit Geld überschüttet. Aber die Bezahlung und die Sozialleistungen sind, das habe ich schon von mehreren gehört, auch nicht schlechter als in anderen Läden.

Diese Trainer, aber auch die Nachtwächter und sonstigen Mitarbeiter wären die ersten, die einen Mc-Fit-Boykott zu spüren bekommen – und auf der Straße landen. Und wäre es angesichts dessen wirklich ein befriedigendes Gefühl, wenn in den Studios nach und nach die Lichter ausgehen? Rainer Schaller, abseits des Marketinggedankens ja das einzige Bindeglied zwischen McFit und der Loveparade, jedenfalls hat im Laufe der Jahre Millionengewinne eingestrichen. Er dürfte der letzte in seiner Mannschaft sein, den eine Schrumpfkur oder Pleite der Fitnesskette existenziell trifft.

Von daher mache ich nicht mit beim McFit-Boykott.

„Pleiten, Pech und Pannen“

Im Rechenschaftsbericht für seinen Wahlkreis Essen I/Mülheim II hat der damalige SPD-Landtagskandidat Thomas Kutschaty behauptet, das Justizressort in Nordrhein-Westfalen glänze durch „durch Pleiten, Pech und Pannen“.

Jetzt ist Kutschaty NRW-Justizminister.

Wir sprachen mit ihm.

Herr Kutschaty, warum tun Sie sich das an?

Ich habe nicht das ganze Haus gemeint. Das neue Amt ist eine große Herausforderung für mich, als Politiker und Jurist.

Im Rechtsausschuss des Landtags war der Poltiker Kutschaty bislang kaum aktiv.

Das stimmt so nicht. Und auch Frau Kraft hat das wohl anders gesehen. Wir hatten im Ausschuss eine klare Aufgabenverteilung.

Was befähigt Sie zum Justizminister?

Ich habe eine 13-jährige juristische Praxis, war Rechtsanwalt in Essen-Borbeck, habe unterschiedlichste Erfahrungen gesammelt.

Dann wissen Sie, wie unzumutbar lange Bürger auf Verhandlungen und Urteile warten. Wann und wie werden Sie das ändern?

Eine Beschleunigung ist immer gut, dabei dürfen aber Verfahrensrechte Betroffener nicht auf der Strecke bleiben. Ich will in erster Linie eine andere Führungskultur erreichen und damit alle Mitarbeiter motivieren. Wir sind bei der Justiz für die Bürger da, wir müssen an einem Strang ziehen. Ich will aber auch den stärkeren Einsatz von Informationstechnologie fördern. Warum ist ein Sitzungsprotokoll erst nach drei Wochen fertig? Das kann schneller gehen!

Die Menschen hinter der Technologie sind zermürbt.

Den Eindruck habe ich bislang nicht. Ich gehe demnächst auf eine Justiz-Rundreise. Ich will Betroffene zu Beteiligten machen und mit ihnen die Abläufe analysieren. Viele freuen sich schon über ein solches demokratisches Miteinander.

Wenn jemand alkoholisiert am Steuer erwischt wird, soll ein Polizeibeamter die Blutprobe anordnen? Oder bleibt es beim Vorbehalt des Richters?

Der Richtervorbehalt ist zwingend notwendig!

Wie soll das am Abend und in der Nacht funktionieren?

Das prüfen wir gerade, auch ob es zu einer Ausweitung der Dienstzeiten für Richter kommen muss. Eine Erreichbarkeit muss gewährleistet sein. Ich setze dabei auf Erfahrungen und Einsichten. Auch an gesetzgeberische Möglichkeiten ist zu denken.

Und wann und wie machen Sie die Gefängnisse sicher? Jeden Tag sind 700 Bedienstete des Justizvollzugs krank.

Es gibt kein Patentrezept. Aber wenn jeder zweite der Kranken wieder im Dienst wäre, hätten wir kein Personalproblem im Vollzug. Die seelische Belastung ist verdammt anstrengend. Dazu bin ich auch mit den Gewerkschaften im Gespräch. Notfalls könnte ich mir vorstellen, dass da Psychologen helfen.

Die Sicherheitsstandards im Vollzug werden gerade überprüft, danach sind gegebenenfalls noch weitere Optimierungen nötig. Ich will aber auch Zukunftsperspektiven für Gefangene schaffen. Die dürfen nach ihrer Entlassung nicht allein mit dem Koffer vor dem Gefängnistor stehen. Ich denke an mehr soziale Betreuung.

Und was ist mit dem Finanzminister? Sie brauchen Geld!

Das brauchen und wollen alle Ressorts der Landesregierung.

Foltermorde, Suizide hinter Gittern, Ausbrüche – deswegen hat die SPD mehrfach den Rücktritt Ihrer Vorgängerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gefordert. Treten Sie bei einem solchen Ereignis gleich zurück?

Die Frage ist ja, was einer politisch zu verantworten hat. Nach dem Foltermord von Siegburg hat meine Vorgängerin ihren Besuch dort vier Tage lang rausgeschoben. Ein Fehler. Ich werde mir sofort ein Bild vor Ort machen, um genau informiert zu sein.

Wichtig ist mir: Die Beschäftigten dürfen nicht unter solchen Ereignissen leiden, und ich werde nichts verheimlichen. Suizide werden sich nie ganz vermeiden lassen.

Frau Müller-Piepenkötter hatte – schon vergessen? – 2005 erheblich Justizmängel von der rot-grünen Landesregierung geerbt.

Das werde ich bei meiner Bestandsaufnahme nicht vergessen. Ich werde auch nicht alles abschaffen, was Frau Müller-Piepenkötter auf den Weg gebracht hat.

Frau Müller-Piepenkötter hat einen Ombudsmann für den Knast geschaffen. Wird dieser Vermittler bleiben?

Ja, mit deutlich mehr Verantwortung. Ich will das Amt im Parlament verankern. Dieser Ombudsmann ist kein Haus- und Hofberichterstatter der Justizminister.

Apropos Parlament: Wenn Sie Lösungen von Problemen gefunden haben, wie wollen Sie die ohne eigene Mehrheit umsetzen?

Ich suche das Gespräch mit allen Parteien, auch mit der CDU und der FDP. Ich hoffe, bei vernünftigen Sachfragen wird sich niemand einer Lösung verschließen.

Dazu gehört sich ein drängendes Problem: Von der Tat speziell eines Jugendlichen bis über die Anzeige und das Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung vergeht zu viel Zeit.

Richtig. Ich setze zunächst auf die Veränderung, Verbesserung des Jugendmilieus, in dem Kriminalität entsteht. Dazu will ich das Schul- und das Innenministerium (Polizei) einbinden. Besser vorbeugen, als dass jemand auf die schiefe Bahn gerät.

In Strafverfahren will ich keine Schnelljustiz, aber eine Beschleunigung im vernünftigem Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Ich beobachte das entsprechende Modell in Köln.

Kommt auch das aus Neukölln in Berlin infrage, mit gefördertem Austausch zwischen Polizei, Gericht, Jugendamt und Schule?

Dafür bin ich offen! Ich bin lernfähig. (pbd)

Thomas Kutschaty – zur Person

Durchsuchung im Kinderzimmer

Es war zu befürchten, jetzt wird es Wirklichkeit: Durchsuchungen in Kinderzimmern wegen selbstgemachter „Jugendpornografie“. Im Ostallgäu kam die Kemptener Polizei mit richterlicher Genehmigung bei 14- bis 16-jährigen Jungs nach Hause und stellte deren Wohnungen auf den Kopf. Mutmaßliches Vergehen der Jugendlichen: Sie haben Nacktbilder eines 14-jährigen Mädchens weitergegeben, berichtet die Allgäuer Zeitung.

Von Druck oder Zwang auf Seiten des Mädchens berichtet die Zeitung nichts. Im Gegenteil, nach dem Bericht hat das Kind die Bilder selbst gemacht und von sich aus an die Jungs verschickt.

Die Formulierung „Nacktbilder“ sollte stutzig machen. Nacktbilder sind zunächst mal Nacktbilder und keine Pornografie. Vielmehr handelt es sich nur dann um Pornografie, wenn sexuelle Handlungen abgebildet sind, was auf Nacktbildern ja normalerweise nicht der Fall ist. Außerdem muss, um eine gängige Definition zu zitieren, die Darstellung selbst zum Ausdruck bringt, dass sie ausschließlich der Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter dient.

Ob diese Voraussetzungen wirklich gegeben sind, wissen wir leider nicht. Aber die Möglichkeit, dass hier der Pornografiebegriff grob verkannt wurde, liegt jedenfalls nicht fern.

Unabhängig davon stellt sich mal wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Mit der haben die Justizbehörden in der Region durchaus ihre Probleme, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Ist es wirklich erforderlich, gegen pubertierende Jugendliche mit Hausdurchsuchungen vorzugehen? Hätte es nicht gereicht, die Jungs zur Vernehmung zu laden? Oder zunächst die Eltern anzusprechen?

Die pure Demonstration staatlicher Macht in so einer Konstellation lässt mich persönlich frösteln.

Unerfreulich für die Kanzlerin

„Es ging alles ruhiger zu. Die Menschen unterhielten sich morgens am Arbeitsplatz über die gleichen Themen“, erinnert sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem Interview mit der Bunten an früher. Leider bleibt in der Zusammenfassung offen, wann genau für Merkel früher ist.

Jedenfalls scheint sie dieser Zeit nachzutrauern, denn Regieren empfindet sie heutzutage als mühsamer. Gerade junge Leute seien kaum mehr über Zeitungen zu erreichen, auch nicht über ARD und ZDF, beklagt die Kanzlerin. Sie informierten sich „ausschließlich über das Internet“, noch dazu „oft sehr punktuell“. Die Politikerin empfindet es deshalb als schwer, alle Generationen gleichermaßen zu erreichen.

Das Problem der Kanzlerin scheint mir eher zu sein, dass ihr und natürlich allen anderen Politikerin das Informations- und vor allem das Meinungsmonopol abhandengekommen ist. „Früher“ beschränkte sich die Meinungsmacht des normalen Menschen darauf, morgens am Arbeitsplatz mal ein anderes Thema anzuschneiden – und wenig Gehör zu finden. Er konnte auch einen Leserbrief an eine Redaktion schreiben. Die Wahrscheinlichkeit eines Abdrucks lag damals wie heute im Bereich eines mittelgroßen Lottogewinns.

Heute hast du eine Stimme – im Netz. Ebenso wie ich. Und Angela Merkel, wenn sie denn will. Gleich ob es um Informationen oder Meinungen geht, wer was Interessantes zu sagen hat, wird auch gehört. Und damit wird nur ersichtlich, was früher auch schon nicht anders war – das Stimmungsbild im Land ist nicht uniform. Nur verdeckt kein Nebel mehr, was die Menschen, die nicht in der Politik oder im Journalismus arbeiten, erfahren, wissen und denken.

Wenn die Kanzlerin das als Belastung empfindet, sagt das mehr über sie als über das Internet.

Leider ist es nichts Erfreuliches.

Dazu auch eine Analyse in der Zeit

Vollzeitkräfte gesucht

Lese gerade den „Arbeitsvertrag“, den eine am Flughafen in einem Edelbüro residierende Firma Interessenten zur Unterschrift vorlegt:

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Für diese Beschäftigung wird ein Monatslohn von € 350 zuzügl. anteiliges Urlaubsgeld von € 25 und anteiliges Weihnachtsgeld von € 25 gezahlt.

Nein, beim Monatslohn fehlt keine Null.

Wenig Text, viele Byte

Das Landeskriminalamt Brandenburg hat eine zehnzeilige Pressemitteilung über einen Fahndungserfolg gegen mutmaßliche Drogendealer als Word-Datei verschickt. Die Datei hatte einen stolzen Umfang für den schmächtigen Text. Das weckte das Interesse von Journalisten der Lausitzer Rundschau. Die Redakteure warfen einen Blick in die Versionsgeschichte des Dokuments und entdeckten ein wahres Füllhorn an Informationen:

Deutlich wurden darin nicht nur ausgebesserte Rechtschreibschwächen, Textkosmetik und namentlich der jeweilige Urheber. Word war auch so freundlich, gelöschte Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten, inhaltlich darzustellen, grafisch hervorzuheben und auch noch Datum, Uhrzeit und Urheber der Löschung preiszugeben.

Die Zeitung hofft nun, die Qualität der Ermittlungen sei besser als die IT-Kenntnisse der Polizeibeamten.

In Schüler VZ gegoogelt

Übermütige junge Männer, Alkohol und nichts zu tun. Um etwas Leben auf die nächtliche Straße zu bringen, hoppelte einer aus der Gruppe über ein Auto. Das sahen Nachbarn aus dem Küchenfenster, darunter auch ein Schüler. Der meinte, einen der Beteiligten schon mal gesehen zu haben. Einen Namen hatte er allerdings bei seiner ersten Vernehmung nicht.

Wenige Tage später stand er dann noch einmal bei der Polizei. Aus dem Vernehmungsprotokoll:

Ich habe selbst in Schüler VZ gegoogelt. Dabei habe ich das hier beigefügte Profil eines Dominik gefunden. Dieser Dominik soll auf die Goethe-Schule gehen. Ich bin mir sicher, dass es sich um die Person handelt, die über den Pkw gelaufen ist.

Für Dominik wird es jetzt erst mal eng. Wie immer, wenn Zeugen sich nach eigener Einschätzung zu 100 % sicher sind.

Ob’s am Ende für eine Verurteilung reicht, ist natürlich eine andere Frage.