Urlaubsbedingte Abwesenheit

Es geht zwar nur um Schadensersatz. Aber immerhin um einige tausend Euro. Der Rechtsanwalt des Gegners schreibt mir:

Wegen meiner urlaubsbedingten Abwesenheit bis zum 25. August 2010 darf ich Sie bitten, die Verhandlungen mit meiner Partei direkt zu führen. Es wäre meinem Vertreter hier aus dem Büro nicht zuzumuten, sich in den Vorgang einzuarbeiten.

Na, dann werde ich gleich mal schauen, dass ich den Gegner über den Tisch ziehe vom Nutzen eines schnellen Vergleichs überzeuge.

(Danke an meinen Mandanten, der die Idee für diesen Eintrag hatte.)