„Bitte rufen Sie uns an!“

Post verpasst? Womöglich wichtige? Dieser Eindruck entsteht, wenn im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte mit der Aufforderung „Bitte rufen Sie uns an!“ liegt. Wenn dann die Karte einer der Post oder eines anderen Dienstleister täuschend ähnelt, steigt fast immer die Neugier, aber auch die Sorge des Empfängers. Dass er dabei auf eine Werbung hereingefallen ist, wird meistens zu spät bemerkt.

So einen Bluff hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm verboten (Aktenzeichen I-4 U 66/10). Wenn der werbliche Charakter einer Benachrichtigungskarte nicht offensichtlich sei, werde der Empfänger irregeführt. Er werde letztlich genötigt, die angegebene Telefonnummer anzurufen, weil er sich in Gefahr sehen könnte, eine vielleicht wichtige Sendung zu verpassen.

Im entschiedenen Fall steckte hinter der Karte nicht nur die angebliche Zustellung eines Infopakets mit Werbung, sondern am Telefon wurde auch nachgefragt, ob Interesse an Immobiliengeschäften und einem Beratungsgespräch besteht. (pbd)