Nur ein Staatsanwalt

Zumal in der Weihnachtszeit gäbe es für den Wuppertaler Oberstaatsanwalt K. ein Geschenk – das er allerdings für eine Selbstverständlichkeit hält. Eine vermeintliche Belanglosigkeit ist es, die ihm bislang das Justizministerium versagt: die korrekte Amtsbezeichnung auf dem Dienstausweis. Ohne die wäre, beispielsweise, ein Hauptwachtmeister zwar ein Mensch mit Haupt, aber kein Meister der Wacht. Geschweige denn: einer ihrer Anführer.

Es geht also um den beruflichen Rang eines Menschen in einer Behörde, landläufig auch als Dienstgrad bekannt. Nun hat es allerdings der Landesregierung gefallen, dergleichen abzuschaffen. Korrekt: Es war der „Interministerielle Ausschuss für Organisationsfragen“, der diese Vorgabe für die neuen Dienstausweise gemacht hat.

Die Umstellung läuft auf Hochtouren, sie soll bis zum Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein. Mittendrin traf es nun den Herrn K. – er ist einer von rund 14.700 in der Justiz, für die es einen dieser neuen Dienstausweis (zum Anschaffungspreis von je 3,10 Euro) gibt.

Allerdings nennt der Ausweis nur die „Funktionsbezeichnung“. Herr K. ist, folgerichtig, auf dem Ausweis kein Oberstaatsanwalt. Sondern gemäß seiner Funktion nur „Staatsanwalt“. So was fuchst ihn; er ärgert sich, fühlt sich nahezu entehrt. So sehr, dass er sich, soweit bekannt als einziger Justinzangehäriger bisher, bis hin zum Justizministerium beschwerte.

Vergeblich.

Wie steht er nun da, der Herr Ober, wenn er sich dann mal ausweist, ohne sein „Ober“? Ihm kann geholfen werden. Ein Blick auf die Rückseite des Ausweises bietet möglichen Trost. Da steht „Es wird ersucht, … dem Inhaber/der Inhaberin notfalls Schutz und Hilfe zu gewähren.“ (pbd)