Vier Wochen ausreizen

Damit hier keine Unklarheiten aufkommen: Hier schreibt für die nächsten zwei Wochen nicht Udo Vetter, sondern die Urlaubsvertretung, hauptberuflich als Finanzjournalist tätig.
Mit der Juristerei kenne ich mich ein wenig aus, mit Udo Vetters Fachbeiträgen kann ich es aber nicht aufnehmen und versuch das auch erst gar nicht.

Wie wäre es stattdessen mit einem kleinen Fall aus der Praxis einer Medienagentur?
Einem Kunden, gewerblich tätig, habe ich eine Rechnung geschickt, dazu gleich noch eine freundliche Erinnerung für eine bislang offene Rechnung vom 14.8. Er antwortet wie folgt:

Ihre Rechnung von Mitte August werde ich auf jeden Fall innerhalb der üblichen Monatsfrist begleichen. Ich bitte um Verständnis, dass es manchmal zur Verzögerungen kommt, sodass die 4 Wochen ausgereizt werden müssen.

Welchem Rechtsirrtum ist dieser Kunde offenkundig aufgesessen?