Wenn eine Rockband im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, entsteht ihr dadurch kein greifbarer Schaden. Deshalb kann sie nicht per Eilverfahren verlangen, dass sie vorläufig in dem Bericht nicht mehr erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden.
Die Rockband “Feine Sahne Fischfilet” hatte sich beeinträchtigt gefühlt, weil sie im Verfassungsschutzbericht 2011 unter der Rubrik „Autonome Antifa-Strukturen“ genannt wird. Diese Erwähnung wollte die Band schwärzen lassen. Jedoch sah die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts keinen Grund für eine einstweilige Anordnung. Das Gericht war nicht davon überzeugt, dass der Band durch die Erwähnung ein wirtschaftlicher Schaden droht. Auch eine sonstige Beeinträchtigung vermochte das Verwaltungsgericht nicht erkennen.
Die Band muss nun warten, bis ihre Klage gegen die Erwähnung auf dem normalen Weg verhandelt wird. In dem Prozess wird das Gericht dann in Ruhe klären, ob die Persönlichkeitsrechte der Musiker verletzt werden. Bis dahin muss sie die Bewertung ihrer Aktivitäten durch den Verfassungsschutz aber akzeptieren.
Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 4. April 2013, Aktenzeichen 1 B 843/12