Ebay darf zum Schutz des eigenen Namens unerwünschte Kleidung von Auktionen ausschließen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte heute den Antrag einer Bekleidungsfirma auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, mit dem ebay zur Fortsetzung der Auktionen gebracht werden sollte.
Ebay hatte sämtliche Produkte der Firma für Auktionen sperren lassen, nachdem das Label im Zusammenhang mit rechtsextremen Aktivitäten genannt wurden. Ebay bezog sich auf Presseberichte, nach denen die Kleidung als Erkennungsmerkmal in Szenekreisen gilt.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hält den Selbstschutz von ebay für zulässig. Dem Unternehmen drohe ein greifbarer Schaden, wenn es als Vertriebsplattform für solche Produkte angesehen werde. Der von ebay verhängte Boykott habe deshalb sachliche Gründe.
Der Kleidungsfabrikant könne sich auch nicht darauf berufen, dass ebay eine marktbeherrschende Stellung habe. Nach Auffassung der Richter gibt es noch genug andere (Online-)Vertriebskanäle für die Kleidung. Ebay könne deshalb von der Vertragsfreiheit Gebrauch machen und die Produkte der Firma generell ausschließen, selbst wenn diese von Zwischenhändlern und Privatleuten eingestellt werden.
Die Kleidungsfirma kann die Entscheidung noch anfechten (Aktenzeichen 4 HK 1975/13).