Der Mandant hatte es eilig. Sehr eilig. Kein Wunder, er hatte gerade erfahren, dass die Polizei bei ihm zu Hause war. Mit einem Haftbefehl.
Wie ebenfalls so häufig in diesen Fällen, hatte ich Probleme, den Anrufer in seinem Redefluss zu bremsen. Mein Zwischenruf, dass er mir am Telefon jetzt erst mal gar nichts erzählen sollte, ging mehrfach unter. Bis er dann wohl begriff, wie schlecht es ist, in so einer Situation zu reden. Vor allem ins eigene Handy.
Aber er hatte gleich eine andere Lösung. „Ich bin in 20 Minuten bei Ihnen im Büro, o.k.?“ Na ja, so richtig ist meine Botschaft dann wohl doch nicht durchgedrungen. Auch das mit dem spontanen Treffen habe ich ihm ausgeredet. Wir fanden eine andere Lösung , die uns auch zusammenbringt. Näheres möchte ich dazu allerdings nicht sagen.
Ich bin allerdings gespannt, ob das wird aus unserem Treffen. Er erzählte, nachher habe er noch einen Termin bei seiner Bewährungshelferin, den er unbedingt wahrnehmen möchte. Den Termin hat er auch über sein Mobiltelefon ausgemacht. Toll. Die Bewährunshelferin unterliegt zwar der Schweigepflicht. Aber was hilft das alles, wenn durch einen Zugriff erst mal vollendete Tatsachen geschaffen werden?
Schauen wir mal. Die Supernanny bin ich ja nun auch nicht.
(Hinweis für Mitleser im Dienst: Mit der Veröffentlichung dieser kleinen Geschichte habe ich einige Tage gewartet.)