„Maybe“-Werbung bleibt verboten

Der Tabakkonzern Philip Morris darf seine breit angelegte „Maybe“-Kampagne für Marlboro-Zigaretten nicht fortsetzen. Die Werbung, insbesondere großflächige Plakate, bleibt zunächst verboten. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.

Das Landratsamt München hatte die Werbemotive verboten, weil sie angeblich Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren zum Rauchen verführen. Werbung, die gerade diese Zielgruppe anspricht, ist gesetzlich verboten.

Das Verwaltungsgericht München bestätigte nun das vorläufige Verbot der bisherigen Motive. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird erst im Hauptsacheverfahren ergehen.

Das Gericht lehnte allerdings den weitergehenden Antrag ab, Philip Morris insgesamt die Verwendung der fraglichen Wörter oder Bilder zu verbieten. Ein Verbot könne sich immer nur auf die konkreten Motive beziehen. Es sei nämlich denkbar, dass andere Konstellationen nicht jugendgefährdend sind (M 18 S 13.4834).