Nun schon zwei Polizisten auf der Liste

Heute muss sich BKA-Präsident Jörg Ziercke erneut im Innenausschuss des Bundestages befragen lassen. Standen schon bislang einige heikle Fragen an, kommt nun noch eine dazu. Nach Informationen von Spiegel Online steht noch ein weiterer Polizist auf der Kundenliste für mögliche Kinderpornografie.

Laut dem Bericht ist es keineswegs so, dass nur gegen einen Beamten ermittelt wird. Dass dieser ins Visier der eigenen Kollegen gekommen war, hat Ziercke mittlerweile eingeräumt. Tatsächlich soll es aber aktuell auch noch ein Verfahren gegen einen Polizisten in Meckkenburg-Vorpommern geben, das ebenfalls seinen Ausgang im Bundeskriminalamt genommen haben dürfte.

Ziercke hätte also erneut nur das eingeräumt, was ohnehin schon bekannt ist. Eine transparente Aufarbeitung sieht definitiv anders aus. Gerade die Frage, ab wann gegen welche Polizisten ermittelt wurde, lässt jedenfalls Rückschlüsse darauf zu, wie intensiv die Daten der kanadischen Polizei tatsächlich geprüft wurden.

Ein wichtiger Aspekt gerät bei den Details, die nun zu Tage kommen, leider immer mehr in den Hintergrund. Dass nämlich die meisten Beschuldigten – ob nun Polizisten oder nicht – in den meisten Fällen gar keine strafbare Kinderpornografie erworben haben. Vielmehr handelte es sich um Aufnahmen, die in Deutschland legal sind. Genau so wurden sie von den Ermittlern auch eingestuft. Ich weiß das mittlerweile selbst aus einigen Fällen.

Allerdings wurde aus diesem legalen Verhalten dann doch kurzerhand ein Anfangsverdacht gestrickt. Motto: Wer moralisch vielleicht fragwürdige, aber noch gesetzeskonforme Aufnahmen erwirbt, der besorgt sich auch strafbare Kinderpornografie. Eine, wie ich finde, abenteuerliche Haltung, welche der Willkür bei Ermittlungen Tür und Tor öffnet.

Warum das so ist, hat Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, kürzlich in der Zeit viel besser erklärt, als ich es kann. Die Lektüre lohnt sich wirklich, hier deshalb der Link zum Artikel.

Jobcenter muss Indonesien-Reise zahlen

Das Landessozialgericht hat einen Beschluss verkündet, der für Diskussionen sorgen wird. In einem Eilverfahren verpflichten die Richter das Jobcenter, die Reise eines Hartz-IV-Empfängers nach Indonesien zu bezahlen. In Indonesien lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers.

Der Sohn ist vor einigen Jahren ohne Zustimmung des Antragstellers mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Ihm fehlen aber die finanziellen Mittel für eine Reise nach Indonesien. Die Sozialbehörde weigerte sich, die Reise zu bezahlen. Deswegen stellte der Mann einen Eilantrag.

Die Richter gehen in ihrer einstweiligen Anordnung davon aus, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Kindes ist, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Junge bald Geburtstag hat. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass der Sohn nun in einer Kultur lebt, die anfangs fremd für ihn war.

Bei der Abwägung berücksichtigte das Gericht auch die Grundrechte des Vaters. Der Kontakt zu seinem Sohn sei für den Antragsteller von besonderem Belang. Deshalb sei die Reise im Ergebnis notwendig und müsse vom Staat übernommen werden. Das Gericht hält einen Besuch pro Jahr für angemessen. Die Visite dürfe etwa drei Wochen dauern, weil ein kürzerer Zeitraum für das Kind nichts bringe. Das Jobcenter muss jetzt die Kosten für Flug, Verpflegung, Transfer, Unterkunft und sonstige Gebühren vorstrecken.

Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die endgültige Entscheidung des Gerichts kann auch anders ausfallen (Aktenzeichen L 7 AS 2392/13 B ER).

Astreine Fotos

Vier Mal in 40 Minuten sind in Walheim (Eifel) drei junge Männer mit dem Auto in dieselbe Radarfalle gerast. Das war natürlich kein Pech, sondern so was wie ein Streich. Für den hatten sich die Spaßvögel allerdings prima gerüstet. Ihre Gesichter verbargen sie unter Sturmhauben, und ans Auto hatten sie ein gestohlenes Polizei-Kennzeichen geschraubt. Eine gelbe Blinkleuchte krönte das Ganze.

Den Wagen hatten der jüngste des Trios, gerade 14 Jahre alt, bei seiner Mutter „geborgt“. Die Kennzeichen wurden von einem Streifenwagen einer Aachener Polizeiwache gestohlen. Das gab dann astreine Fotos. Auf diesen ist deutlich zu sehen, welchen Spaß die jungen Männer bei ihrer Aktion hatten. Gleich vier Mal rasten die Jungs durch die Radarfalle. Dort waren 50 Stundenkilometer erlaubt; die Spitzenmessung lautete auf 104 Stundenkilometer.

Keinen Spaß verstand allerdings die Polizei, die das Radarfoto des Autos sorgfältig auswertete. Einige „markante Merkmale“ des Wagens fielen vor kurzem einer Fußstreife in Aachen-Brand auf. Auch wenn natürlich wieder das Kennzeichen der Mutter angeschraubt war, konnten die Beamten das Auto sicher zuordnen.

Überdies gestanden die drei Scherzkekse ihre Taten freimütig. Ihnen droht jetzt eine Anklage wegen Diebstahls, Kennzeichenmissbrauch und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die beiden 17-Jährigen machen gerade den Führerschein. Ob sie ihn erhalten, ist allerdings fraglich. Die Polizei hat beim Straßenverkehrsamt nach eigenen Angaben „massive Zweifel an der charakterlichen Eignung“ der Fahrschüler angemeldet.

140401aDie Scherzkekse in Aktion (Foto: Polizei Aachen)

Richter soll Klausurenstoff verkauft haben

Ein Referatsleiter im niedersächsischen Justizministerium steht im Verdacht, Examenskandidaten die Klausurenthemen und anderen Prüfungsstoff gegen Geld vorab verraten zu haben. Schon seit mindestens drei Jahren soll der Mann, ein langjähriger Richter, einen schwunghaften Handel mit dem Prüfungsstoff aus dem Zweiten Staatsexamen betrieben haben. Er wurde jetzt in Mailand verhaftet, berichtet die Welt.

Mehrere tausend Euro, so der Verdacht, hat der im Justizprüfungsamt Celle eingesetzte Jurist für jede verratene Aufgabe kassiert. Laut dem Bericht stehen die Ermittlungen noch am Anfang, jedoch gibt es offenbar schwerwiegende Verdachtsmomente. Diese hätten dem zuständigen Richterdienstgericht vor wenigen Tagen gereicht, den Mitarbeiter vorläufig seines Amtes zu entheben. Solche Eilmaßnahmen sind in der Tat ungewöhnlich.

Zur Verhaftung soll es nun gekommen sein, weil sich der Verdächtige ins Ausland abgesetzt hatte. Bei seiner Festnahme habe er 30.000 Euro Bargeld und eine geladene Pistole vom Kaliber 7,65 Millimeter bei sich gehabt.

Unangenehm könnte der Fall auch für Kunden des Klausuren-Brokers werden. Sollte ihnen aktive Täuschung nachgewiesen werden, gingen möglicherweise ihre Studienabschlüsse verloren und damit auch ihre Eignung, zum Beispiel als Richter oder Rechtsanwälte zu arbeiten.

Wer zahlt bei Kettenunfällen?

Wer auffährt, ist schuld. Diese einfache Regel gilt oft, aber nicht immer. Für Kettenauffahrunfälle definiert das Oberlandesgericht Hamm jetzt eine Ausnahme. Wenn nach einer Mehrfachkollision nicht mehr genau geklärt werden kann, welcher Zusammenstoß sich zuerst ereignete, haftet jeder Autofahrer auf 50 % des Schadens.

Ein Autofahrer hatte eine Frau verklagt, weil diese mit ihrem Wagen auf sein Auto aufgefahren war. Allerdings waren die beteiligten Autos Nummer drei und vier in einer Kette von Fahrzeugen, die miteinander kollidiert waren. Der Kläger argumentierte, er habe seinen Wagen noch rechtzeitig zum Stillstand gebracht, sei dann aber von der Beklagten auf den Vordermann aufgeschoben worden. Es konnte allerdings nicht mehr geklärt werden, ob der Autofahrer nicht vielleicht doch selbst aufgefahren war.

In solchen Fällen, so das Oberlandesgericht Hamm, gilt der übliche „Beweis des ersten Anscheins“ nicht. Das Verschulden des Hintermannes dürfe nur in typischen Unfallsituationen vermutet werden. Hierzu gehöre ein Kettenunfall aber nicht. Die Beweislast lag also beim Kläger. Da er das Alleinverschulden der Beklagten nicht belegen konnte, steht ihm nur die für Zweifelsfälle übliche Haftungsquote von 50 % zu (Aktenzeichen 6 U 101/13).