Keine Käfige für Angeklagte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet die russische Praxis, Angeklagte im Gerichtssaal in einen Käfig zu sperren. In einem Urteil spricht der Gerichtshof zwei Verurteilten insgesamt 20.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Käfighaltung von Angeklagten „unvereinbar mit den Maßstäben eines zivilisierten Verhaltens, das zu den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft gehört“. Russland habe sich mit Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention aber verpflichtet, genau diese Standards einzuhalten. Die Käfige seien als Herabwürdigung und Erniedrigung einzustufen.

Vor dem Richterspruch hatte sich bereits eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in diesem Sinne geäußert. Gegen das Urteil legte Russland aber Berufung ein, die nun aber keinen Erfolg hatte (Aktenzeichen 32541/08 and 43441/08).