Mieter müssen es nicht akzeptieren, dass der Vermieter ihre Wohnung für Immobilienanzeigen fotografiert. Das Amtsgericht Steinfurt wies die entsprechende Klage einer Vermieterin ab.
Die Vermieterin wollte die Wohnung online in Immobilienportalen anbieten. Hierzu, so ihre Argumentation, benötige sie aussagekräftige Fotos der Mieträume – ansonsten sei das Objekt praktisch nicht zu vermieten. Da der Mieter sich weigerte, musste das Gericht entscheiden.
Die Vermieterin hat laut dem Urteil zwar ein berechtigtes Interesse daran, Bilder von der Wohnung zu machen. Demgegenüber stünden aber die Persönlichkeitsrechte des Mieters. Dieser könne sich auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen. Bei einer Abwägung, so das Gericht, habe die Privatsphäre Vorrang (Aktenzeichen 21 C 987/13).