Das Landgericht Frankfurt hat dem US-Unternehmen Uber mit einer einstweiligen Verfügung verboten, Taxidienstleistungen in Deutschland anzubieten. Uber vermittelt via App Fahrten in Pkws, welche das Unternehmen als „Ride Sharing“ bezeichnet. Dabei handelt es sich aber nicht um Mitfahrgelegenheiten. Vielmehr bestimmt der der Fahrgast wie beim Taxi das Ziel allein.
Das Landgericht Frankfurt sieht – wenig überraschend – in dem Geschäftsmodell einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Denn für gewerbliche Fahrdienste muss der Chauffeur eine Genehmigung haben, welche weder Uber noch die einzelnen Fahrer – oft handelt es sich um Privatleute – besitzen.
Geklagt hatte die Dachfirma der deutschen Taxizentralen. Sie machte geltend, dass Uber sich durch die Missachtung der Genehmigungspflicht einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Dem stimmte das Landgericht Frankfurt zu. Es sei plausibel dargelegt, dass Uber Preise nimmt, die über den reinen Betriebskosten liegen. Nur für den Fall, dass die Vergütung höchstens so hoch ist wie die Betriebskosten, dürfen in Deutschland Fahrten ohne Genehmigung angeboten werden.
Es handelt sich um ein wettbewerbsrechtliches Verfahren. Unabhängig davon versuchen auch Ordnungsbehörden, Uber vom Markt zu drängen. So gibt es Verbotsverfügungen in Berlin und Hamburg, über die gerade ebenfalls vor Gericht gestritten wird.