Radarfallen und Laserpistolen reichen nicht. Jedenfalls in Niedersachsen. Dort will die Regierung ab kommendem Jahr die sogenannte „Section Control“ testen. Dabei wird ein kompletter Streckenabschnitt überwacht, indem für Autos eine Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird.
Problematisch hieran ist vor allem der Datenschutz. Um Temposünder überführen zu können, müssen alle Autos bei der Einfahrt in den Sektor fotografiert, ihre Kennzeichen ausgelesen und bei der Ausfahrt abgeglichen werden. Für den Fall, dass die Daten eine Geschwindigkeitsüberschreitung hergeben, soll eine stationäre Kamera dann ein Beweisfoto vom Fahrer schießen. Für „Section Control“ muss also eine (weitere) Möglichkeit geschaffen werden, mit der die Route einzelner Fahrzeuge ermittelt werden kann.
Bedenken will Niedersachsen dadurch Rechnung tragen, dass die Forderungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags berücksichtigt werden. Dieser hatte gefordert:
– „Section Control“ soll nur an Unfallhäufungsstrecken zulässig sein.
– Die erhobenen Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden; eine Verknüpfung mit anderen Registern oder gespeicherten Daten ist unzulässig.
– Es ist technisch sicherzustellen, dass Daten zu Fahrzeugen, mit denen die Geschwindigkeit nicht überschritten worden ist, nach Abschluss der Messung sofort automatisch und spurlos gelöscht werden; Zugriffe auf die Daten während der Messung sind auszuschließen.
– Der überwachte Streckenabschnitt soll mit gut sichtbarem Hinweisschild angekündigt werden.
Als Vorteil sieht es das Minsterium, dass künftig komplette Strecken überwacht werden können. Das werde den Verkehrsfluss insgesamt harmonisieren. Die Methode sei auch gerecht. So hätten Fahrer die Möglichkeit, eine Geschwindigkeitsübertretung durch langsameres Fahren (oder gar eine Pause) im weiteren Streckenabschnitt auszugleichen.
Zuerst soll „Section Controll“ ab Anfang des kommenden Jahres auf einer Pilotstrecke für 18 Monate getestet werden.