Aus einer Ermittlungsakte:
Frau N. fragte den unterzeichnenden Beamten, ob er ein gutes Wort für ihren Mann bei der Staatsanwaltschaft einlegen kann und ob er den Sachverhalt möglicherweise etwas zu Gunsten ihres Mannes schreiben kann.
Der Beamte erklärte ihr, dass dies nicht möglich sei.