Bulletin Board vom 19.02.2015

+++ Der Düsseldorfer Streit um Zigarettenqualm, der ins Treppenhaus und Nachbarwohnungen zieht, geht weiter. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf auf, das einen starken Raucher zur Wohnungsräumung verurteilte. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil fehlerhaft, unter anderem weil sich die Richter gar nicht vor Ort überzeugt haben, ob der Rauch die anderen Bewohner wirklich unzumutbar belästigt. +++

+++ In Schweden gibt es kein besonderes Haftrecht für Jugendliche. Ein Bericht des schwedischen Kinder-Ombudsmanns rügt nun die damit verbundene Isolationshaft als Verstoß gegen die Menschenrechte. +++

+++ Bis zu 30 Menschen soll ein Krankenpfleger im Klinikum Delmenhorst getötet haben. Er spritzte ihnen laut Anklage ein Herzmittel und reanimierte sie dann. Was allerdings oft erfolglos blieb. Die „Rettungsaktionen“ hätten ihm ein gutes Gefühl vermittelt, sagte er in seiner ersten Stellungnahme vor Gericht. +++

+++ BGH-Richter Thomas Fischer erklärt in seiner aktuellen ZEIT-Kolumne, warum der Staat seine Bürger nicht töten darf. +++

+++ Das Bundesarbeitsgericht hat sich zur Frage geäußert, ob und in welchem Umfang Arbeitgeber ihren Angestellten nachspionieren dürfen. Es ging um Videoaufnahmen, die ein Arbeitgeber von einem Detektiv anfertigen ließ, weil er nicht an eine Erkrankung der Mitarbeiterin glaubte. +++