Das Landgericht Hamburg ist eine begehrte Anlaufstelle. Für alle, die jemandem etwas juristisch untersagen lassen wollen. Leider – oder zum Glück – ist aber auch das Landgericht Hamburg nicht für ganz Deutschland zuständig. Aber was nicht passt, kann ja passend gemacht werden.
Das hat sich möglicherweise eine Antragstellerin gedacht, die mit ihrem juristisch wackeligen Begehr wohl unbedingt zum Landgericht Hamburg wollte. Deshalb gab sie die Wohnanschrift meines Mandanten, die ja für den Gerichtsstand wesentlich ist, auch mit „21217 Hamburg“ an. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen. Gegen meinen Mandanten, der laut dem Rubrum des Beschlusses in „21217 Hamburg“ wohnt.
Zugegeben, die Postleitzahl klingt durchaus hanseatisch. Allerdings gehört sie zu Seevetal. Das ist auch im Norden, aber nicht so weit. Laut aktuellem geopolitischem Stand (basierend auf Wikipedia und der glaubhaften Versicherung meines Mandanten) gehört Seevetal zu Niedersachsen. Ein „fliegender Gerichtsstand“ drängt sich in dem Fall nun gar nicht auf. Also hätte normalerweise das für Seevetal zuständige Landgericht Lüneburg entscheiden müssen.
Das wird noch interessant.