Auf einen lukrativen Nebenverdienst müssen künftig zwei Wachtmeister eines NRW-Gefängnisses verzichten. Das Ehepaar, beide als Beamte im Staatsdienst tätig, betrieb neben der Arbeit einen Erotik-Chat.
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt hatte den beiden im September 2011 erlaubt, nebenher ein Internet-Portal zu betreiben. Dass es sich um einen Erotik-Chat handelte, war damals nicht bekannt.
Moralische Bedenken führten jetzt aber nicht dazu, dass die beiden mit dem Chat aufhören müssen. Oder ihrem Justizjob. Vielmehr war es der Jahresgewinn von 80.000 Euro, den der Chat einbringt. Dieser Gewinn liegt über dem Einkommen der beiden Beamten.
Ab einem Nebenverdienst von mehr als 40 % des Einkommens spreche eine Vermutung dafür, dass dienstliche Belange beeinträchtigt sind, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Aachen. Unabhängig von der Moral könnten sich die Betroffenen auch „angreifbar“ machen, wenn ihre Tätigkeit in der Haftanstalt bekannt werde (Aktenzeichen 1 K 908/14 und 1 K 909/14).