+++ Kinderlärm von einem Bolzplatz ist kein Grund für eine Mietminderung. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Grundsatz „Kinderlärm ist kein Lärm“ auch zwischen Mietern und ihren Vermietern gilt. In dem entschiedenen Fall muss aber neu geprüft werden, ob die angeblichen Ruhestörungen tatsächlich von Kindern ausgingen. Und nicht von Jugendlichen, die sich unberechtigt auf dem Bolzplatz aufhielten. +++
+++ Homosexuelle Männer dürfen wegen erhöhten Aids-Risikos grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. +++
+++ Ein Soldat darf bei seiner Einstellung nicht verschweigen, dass er früher NPD-Mitglied gewesen ist. Ein Bewerber hatte in einem Fragebogen seine Mitgliedschaft verschwiegen. Deshalb durfte er nun entlassen werden, entschied das Verwaltungsgericht Ansbach (Aktenzeichen AN 11 K 14.00127). +++