Keine Muskelshirts

+++ Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff hat seine Kaution von 895.000 Euro auf ein Konto der Gerichtskasse Essen eingezahlt. Er wurde deshalb nach knapp fünf Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen, teilte das Landgericht Essen mit. +++

+++ Ein wichtiges Urteil für Gebrauchtwagenkäufer: Der Bundesgerichtshof erklärte die auf ein Jahr verkürzte Verjährungsfrist in Musterverträgen des Zentralverbands des Kfz-Gewerbes für unwirksam. Der Mustervertrag wird sehr häufig verwendet. Käufer können Mängel jetzt ein Jahr länger geltend machen (Aktenzeichen VIII ZR 104/14). +++

+++ Auch gemeinnützige Unternehmen müssen Auszubildenden einen angemessenen Lohn zahlen. Geklagt hatte ein Azubi, der nur 55 % des Tariflohns erhielt. Der Lohn darf nur in Ausnahmefällen unter den üblichen Sätzen liegen, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Ab einer Grenze von 20 % werde widerlegbar vermutet, dass der Lohn zu niedrig ist (Aktenzeichen 9 AZR 108/14.) +++

+++ Ein Sportverein kann seinen männlichen Mitgliedern verbieten, beim Training Muskelshirts oder ärmellose Oberteile zu tragen. Ein Vereinsmitglied hatte 10.000 Euro Schmerzensgeld verlangt, weil er das Verbot nicht akzeptieren wollte. Er scheiterte vor dem Landgericht Duisburg (Aktenzeichen 8 O 211/14). +++