Ein Feuerwehrmann kann für seinen Einsatz beim Loveparade-Unglück in Duisburg kein Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Das Landgericht Duisburg wies nun die Klage des Beamten ab, der nach eigenen Angaben an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
Der 53 Jahre alte Feuerwehrmann wollte 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Land und dem Veranstalter erstreiten. Schon in der Verhandlung hatte der zuständige Richter dem Feuerwehrmann wenig Hoffnung gemacht. Bei dem Einsatz habe sich lediglich ein typisches Berufsrisiko verwirklicht.