Rauchen auf der Terrasse bleibt erlaubt

Auf dem eigenen Grundstück rauchen bleibt uneingeschränkt erlaubt. In Dortmund sind zwei Ehepaare mit dem Versuch gescheitert, ihren Nachbarn den Zigarettengenuss auf der Hausterrasse zu untersagen. Das Amtsgericht verneint in seinem Urteil eine „wesentliche Beeinträchtigung“ durch den Zigarettenrauch.

Die Nachbarn hatten sich beschwert, dass der Rauch des Ehepaars in ihre Schlafzimmer zieht. „Das stinkt erbärmlich“, zitiert die WAZ einen der Kläger. „“Wir können nachts die Fenster nicht mehr öffnen.“

Hiergegen wandten die Beklagten ein, sie würden pro Tag höchstens 16 Zigaretten rauchen. Sie wehrten sich deshalb auch gegen eine zeitliche Einschränkung des Rauchens. Die Kläger hatten verlangt, dass ab 21 Uhr auf der Terrasse gar nicht mehr geraucht wird.

Die Richterin verschaffte sich nach dem Bericht einen persönlichen Eindruck vor Ort. Sie kam zu dem Ergebnis, der Rauch sei keine „wesentliche Beeinträchtigung“, welche ein Rauchverbot auf der Terrasse rechtfertige. Die Beklagten dürfen also weiter rund um die Uhr rauchen.