Wie geht es nach einem Autounfall weiter? Der Bundesgerichtshof hat gestern in einem Urteil Leitlinien dafür aufgestellt, in welchem Umfang Haftpflicht- und Kaskoversicherungen den Sachschaden erstatten müssen. Konkret geht es um die Frage, ob der Geschädigte auch bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis die Reparaturkosten einer Fachwerkstatt verlangen kann.
Ja, sagen die Richter. Sie knüpfen das aber an Voraussetzungen. Zunächst sind auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis die höheren Kosten einer Fachwerkstatt zu erstatten, wenn freie Werkstätten die Reparatur nicht fachgerecht hinbekämen. Außerdem gibt es das volle Geld, wenn es sich um ein „neueres“ Auto handelt oder das Fahrzeug bisher immer in einer Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.
Im Zweifel muss der Eigentümer des Autos nachweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen (Aktenzeiche IV ZR 426/14).