Hautarzt muss Krebs ausschließen

Harmlose Fußverletzung oder Hautkrebs? Dieser Frage gingen Hautärzte aus Paderborn nicht ausreichend nach, als sich vor sechs Jahren eine Frau in ihre Behandlung begab. Weil sie den Krebs nicht rechtzeitig erkannten und die Patientin später lange litt und letztlich starb, müssen ihre Ärzte jetzt ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro an ihren hinterbliebenen Mann zahlen.

Die Ärzte hätten sich nach Auffassung des Gerichts nicht auf die Schilderung der Frau verlassen dürfen, welche die verfärbte Hautstelle auf einen Stoß zurückführte. Die Ärzte hatten zwar eine Probe eingeschickt, diese ergab histologisch aber lediglich einen bakterielle Infektion. Außerdem bestellten sie die Frau nicht erneut ein, sondern teilten ihr das Untersuchungsergebnis nur telefonisch mit.

Richtigerweise hätten die Ärzte durch weitere Untersuchungen ausschließen müssen, dass es sich um ein bösartiges Melanom handelt. Die histologische Untersuchung sei schon deshalb unzureichend gewesen, weil die Frau die Gewebeprobe selbst entnommen hatte und ihr dabei noch nicht mal gesagt worden war, an welcher Stelle sie das tun müsse.

Bei ordentlicher Untersuchung habe, so das Gericht, die naheliegende Wahrscheinlichkeit bestanden, dass die bösartige Krebserkrankung früh entdeckt wird und nicht tödlich geendet hätte. Das Landgericht Paderborn hatte den Fall in erster Instanz noch anders bewertet und die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 26 U 63/15).