Katzenobergrenze

18 Katzen in einer Wohnung mit 100 Quadratmetern sind zu viel. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte deshalb Geschwister, ihre Mietwohnung zu räumen. Ob die Katzen jemanden belästigen, darauf kommt es laut dem Urteil nicht an.

Im Mietvertrag war lediglich die Haltung einer Katze erlaubt. Die mindestens zwei Tiere haben sich jedoch vermehrt, so dass es schließlich 18 Katzen in der Wohnung gab. Davon sieben erwachsene Katzen und elf Jungtiere.

Schon sieben ausgewachsene Katzen sind nach Auffassung des Gerichts zu viel für eine Wohnung. Denn diese diene, wie der Name schon sagt, zu Wohnzwecken. Deshalb spielte es auch keine Rolle, ob die Jungtiere noch weggegeben worden wären. Das Urteil ist rechtskräftig.