Lebenslang für tödliche Geisterfahrt

Das Landgericht Limburg hat einen Geisterfahrer verurteilt. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Wegen Mordes. Der Mann war auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle in entgegengesetzter Richtung auf die Bundesstraße 49 abgefahren und mit einer entgegenkommenden Frau zusammengestoßes. Die 29-Jährige starb.

Bei dem Prozess ging es auch um die Rolle der Polizei. Das Gericht wertete die Verfolgung durch die Polizei als unverhältnismäßig und lehnte es deswegen ab, dem Angeklagten auch noch Sicherungsverwahrung zu geben. Das Gericht geht überdies davon aus, dass zumindest ein Autobahnpolizist in der Verhandlung gelogen hat. Außerdem soll es nun Ermittlungen gegen die Justizvollzugsanstalt Diez geben. Der Angeklagte war nämlich Freigänger, obwohl die Voraussetzungen hierfür nach Meinung des Landgerichts nicht vorlagen.

Bericht in der Frankfurter Rundschau