Wer bei einem Oktoberfest auf Bierbänken tanzt, darf andere nicht für seinen Absturz verantwortlich machen. Eine 50-Jährige Frau scheiterte nun jedenfalls mit einer Klage gegen ihren Begleiter, der sie bei einer Bierparty in Hamm zu der Aktion ermuntert hatte.
Für die Richter am Oberlandesgericht Hamm kam es nicht darauf an, ob der Begleiter die Klägerin dazu animiert hatte, auf die Bierbank zu steigen. Ebenso wenig spielte die Frage eine Rolle, ob er die Frau quasi auf die Bank gezogen hatte, damit man es anderen Feiernden nachmachen konnte. Maßgeblich war für die Richter nur, dass die Klägerin letztlich freiwillig mitmachte.
Für eigenveranwtortliches Tun, so das Gericht, könne man die Schuld nicht auf andere wälzen. Insgesamt hatte die Frau 7.500 Euro Schmerzensgeld eingeklagt, weil bei dem Sturz eine Sehne riss und ihr die Schulter seitdem weh tut (Aktenzeichen 9 U 142/14).