Klare Vorgaben

Aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft:

Anliegend wird Ihnen die Akte für 2 Wochen mit der Bitte um Rücksendung übersandt. Dem Eingang einer Stellungnahme wird binnen 2 Wochen nach erfolgter Akteneinsicht entgegengesehen.

So, welche Frist sollen wir jetzt für die Stellungnahme notieren:

-> 2 Wochen nach Eingang der Akte bei uns?

-> 2 Wochen, nachdem die Akteneinsicht „erfolgt“ ist, ich mir die Akte also tatsächlich angesehen habe?

-> 2 Wochen nach dem Rücksendedatum der Akte?

-> 2 Wochen nach Eingang der zurückgesendeten Akte bei der Staatsanwaltschaft?

Sachdienliche Hinweise bitte in die Kommentare. Wir notieren dann ganz demokratisch die Frist, welche die meisten Stimmen erhält.